Wohnmobil-Zoll-Tuerkei

Wiederholte Einreise mit Wohnmobil in die Türkei

Festlegung der Verwendungsfrist für ein Wohnmobil bzw. Kfz bei wiederholter Einreise in die Türkei.
Gilt hier immer die Verwendungsfrist von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen?

Eine Info für die, die insbesondere nach 90 Tagen einer Ausreise aus der Türkei wiederholt in die Türkei einreisen wollen und insbesondere vielleicht Georgien/Armenien besucht haben.

Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

Der Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb der letzten 180 Tage gilt für Personen und für Kfz grundsätzlich gleichermaßen.
Aber Personen und Auto sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
Man hat also jeweils je 90 erlaubte Tage innerhalb von 180 Tagen.

Bei einer wiederholten Einreise in die Türkei werden 180 Tage zurück gerechnet und die Tage gezählt, die man dann in der Türkei war. Die werden dann von den 90 erlaubten abgezählt und das sind dann die Tage, die noch zur Verfügung stehen. Bei uns waren das z.B. noch 35 Tage.
Eben diese Frist wurde bei uns für das Womo als Verwendungsfrist in das EDV System eingetragen.
Zusätzlich auch als Datum im Pass, was mir allerdings erst Tage später aufgefallen ist und mich hat stutzig werden lassen. Dieser Eintrag hat allerdings nur informellen Charakter, entscheidend ist alleine der Eintrag in der EDV und nur was darin aufgeführt ist zählt!

Aaaaaber: Wir waren z.B. mehr als 90 Tage außerhalb der Türkei und da verschiebt sich ab einem bestimmten Datum ja der 180 tätige rückwärtige Zeitraum jeweils um einen Tag den wir in der Türkei waren und haben somit wieder volle 90 Tage. Diesbezüglich war das für uns als Personen auch kein Problem.
Nur hatte der Zoll aber die freien Tage, bzw. das dazugehörige Ausfuhrdatum am Einreisedatum in die EDV eingetragen und nicht das Ausfuhrdatum bis wann wir hätten theoretisch bleiben können.

Die Folge war, das Fahrzeug hätte nach 35 Tagen ausgeführt werden müssen!
So ist bei uns das Paradoxon entstanden, dass wir als Personen bei Ausreise innerhalb der Frist waren, das Womo aber längst hätte ausgeführt sein müssen.
Das Ende vom Lied: Wir kamen an das Zahlen eines Bußgeldes nicht umhin, z.Zt. gerundet 3.000 TL für den ersten Monat der Überziehung.

Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheid für Überziehung Verwendungsfrist

Beim Kfz wird, wie oben schon erwähnt, nicht wie bei den Personen bei Ausreise nachgerechnet, sondern es gilt das, was der Zoll bei Einreise in das System eingegeben hat und das ist bei Ausreise auch nicht zu heilen!

Darum: Bei erneuter Einreise vorher ausrechnen, wieviel Tage man als Person noch hat und dem Zoll mitteilen, dass man die gesamt mögliche Zeit in der Türkei verbleiben möchte!
Am Besten gleich die Berechnung vorlegen, im Netz gibt es einen Rechner dafür.
Dann sollte das entsprechend im System eingetragen werden und alles ist gut!
Den Tipp hat mir auch die Zöllnerin bei der Ausreise gegeben.

Wobei man aber auch bedenken sollte, das die Fristvergabe für das Kfz in Höhe der Aufenthaltsdauer für die Personen eine KANN-Vorschrift ist! Es kann also durchaus weniger sein!
Nachzulesen im türkischen Zollgesetz!

Noch ein Punkt ist zu beachten: Innerhalb der letzten 365 Tage muss man sich mehr als 185 Tage außerhalb der Türkei aufgehalten haben, ansonsten wird die Verwendung eines Kfz nicht zugestanden.

Links

Berechnung der Aufenthaltstage https://e-ikamet.com/en/practices/calculation-by-days

Türkisches Zollgesetz, Hinweise zur Einfuhr von Kfz https://gurbetkasko.com/de/ratgeber-mit-dem-auto-in-die-tuerkei/

Die verbleibende Aufenthaltsdauer abfragen https://ypti.ticaret.gov.tr/

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