Nachträglich Strafbefehl mit Führerscheinentzug nach Verwarnung in Portugal
Übersetzung eines Strafbefehls aus Portugal
Ich habe mir die Mühe gemacht, Texte eines im Internet veröffentlichten Strafbefehls ab zu Tippen und durch den Translator zu jagen.
Einige Passagen sind gekürzt und habe mich auf die wichtigen Passagen beschränkt.
Die Links zu den Gesetzestexten findet ihr auf der vorherigen Seite->
S. R. MINISTERIUM FÜR INTERNE VERWALTUNG NATIONALE
Die STRASSENSICHERHEITSBEHÖRDE
………
Bestimmungen durch das Gesetzesdekret 114/94 vom 3. Mai in der derzeit geltenden Fassung.
Gemäß Verwaltungsverordnung Nr. xxxxxx, erhoben von der GNR.
Hallo Angeklagter, …….
…….wird mit folgenden Gebühren belastet:
Am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr am Standort xxxxx haben Sie folgende Straftat begangen:
Überqueren einer durchgehenden Längslinie (Markierung M1), die die Verkehrsrichtungen trennt.
Diese Tatsache stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen 60. n. 1 der Signalisierungsverordnung dar. Sanktionierbar mit Geldstrafe der Verkehrssignalisierungsverordnung, genehmigt durch Regulierungsdekret Nr. 22-A / 98 vom 01.10. Und mit der zusätzlichen Sanktion eines Entzugs der Fahrerlaubnis für 2 bis 24 Monate gemäß Artikel 138. und 146. Absatz 2.
Am xx.xx.xxxx wurde der Angeklagte mit Bekanntmachung und Empfang (Einschreiben) mit den Aufzeichnungen gemäß den Artikeln 175. und 176. des Code of Estrada benachrichtigt.
Der Angeklagte legte keinen Widerspruch ein, leistete jedoch die freiwillige Zahlung der Geldbuße.
- Die Straftat, für die der Angeklagte beschuldigt wird, wird als sehr schwerwiegend eingestuft und wird mit einer Geldstrafe und einer zusätzlichen Sanktion bestraft. 136. und art. 146. Straßenverkehrsordnung.
- Die Aufzeichnungen über Verwaltungsverstöße befinden sich im Prozess der Verwaltungsstraftaten, bis das Gegenteil bewiesen ist, was die Handlungen betrifft, die von der bewertenden Stelle bezeugt werden, wenn sie gemäß den Absätzen 1 und 2 des Gesetzes erhoben werden.
……… - In Anbetracht des im Prozess belegten Umstände gelten die Tatsachen des Ordnungswidrigkeitsprotokolls als bewiesen.
- Mit dem vorgenannten Verhalten zeigte der Angeklagte Unaufmerksamkeit und gedankenlose Nichteinhaltung der Straßenverkehrsregeln, wobei er mit einem offensichtlichen Mangel an Sorgfalt und Umsicht handelte, den die Führung von Fahrzeugen empfiehlt und ihm im Moment auferlegt wurde, frei und bewusst zu handeln in dem Wissen, dass das in der Akte beschriebene Verhalten durch das Verwaltungsgesetz verboten und sanktioniert ist. Die beschriebenen und nachgewiesenen Tatsachen führen somit zu dem Schluss, dass es sich bei dem Verstoß um eine fahrlässige Handlung im Sinne des Gesetzes handelte, da der Angeklagte nicht mit der Sorgfalt vorging, zu der er verpflichtet war.
- In diesem Sinne, unter Berücksichtigung aller Umstände der in Artikel 139 der Straßenverkehrsordnung enthaltenen Sanktionsmaßnahme, nämlich der Tatsache, dass der Angeklagte, der keine schwerwiegenden oder sehr schwerwiegenden Verstöße in seiner Fahrerakte zu verzeichnet hat, stelle ich fest:
a) Die Anwendung der zusätzlichen Sanktion eines Führerscheinentzugs, der insbesondere gemäß Artikel 140 der Straßenverkehrsordnung gemildert wurde, für den Zeitraum von 30 Tagen und der Angeklagte muss seinen Führerschein innerhalb der nachstehend angegebenen Zeit und des unten angegebenen Ortes unter Androhung einer Strafe nach Maßgabe von Artikel 3 Absatz 3 des …. ausliefern.
Übertragen, genehmigt durch das Gesetzesdekret von 49.88 Euro auf 249.40 Euro, gemäß den Bestimmungen von 22-A / 98, Artikel 01.10.65
……
Hinweis, Belehrung: Die Entscheidung wird 15 (fünfzehn) Arbeitstage nach der Zustellung endgültig rechtskräftig.
Zuweilen wird man mit Realitäten konfrontiert, die, nach unserem Verständnis, nicht nachvollziehbar sind.
Wäre es die Sache nicht Wert mal von einem Verkehrsjuristen eines Automobil-Clubs begutachtet bzw. geprüft zu werden? Wäre evtl. auch für den Betroffenen von Interesse um zu wissen, ob und wann er sich wieder mal nach Portugal reisen darf.
Wir finden es von allgemeinem Interesse.
Danke u. viele Grüße
detlev
Na ja, was soll ein deutscher Jurist dazu sagen? Das scheint in Portugal durchaus so abzulaufen und ist deren Recht.
Interessant wäre aber in der Tat die Verjährung.
Liebe Grüße,
Mikesch
Mir sind zuviele Konjunktive in diesem Hörensagen-Bericht.
Die gesamte komplexe Situation ist nicht mit Fakten gestützt.
Meine Meinung zu diesem Bericht:
Eine Stimme mehr im internationalen Klageweiber-Chor der ach so armen Wohnmobilisten, die sich als lohnende Melkkühe sehen.
Uneingeschränkt kann ich allerdings dem allerletzten Satz zustimmen:
Also, haltet euch immer brav an die Verkehrsregeln!
Damit keine Missvertändnisse entstehen: Bis letztes Jahr waren wir ebenfalls mit Wohnmobil unterwegs und sind in 11 Jahren seltsamerweise nie “gemolken” worden.
Moin Volker,
wo habe ich von melken gesprochen? Ich habe lediglich einen Sachverhalt aufgezeigt, der jeden treffen kann. Egal ob Wohnmobilist oder Autofahrer und Portugiesen sind davon gleichermäßen betroffen.
Du kannst Dir ja mal die Mühe machen und die Gesetzestexte lesen.
LG vom Mikesch
Volker N. ,
da ist er wieder, der Deutsche. Schon 11 Jahre Ticketfrei unterwegs. Hochachtung! Wahrscheinlich bekommt man auf einem Campingplatz auch keine Strafzettel es sei denn, die Sicherung fliegt wegen zu hoher Stromentnahme raus.
Selbst wenn der Verfasserbericht erfunden wäre, so ist die nachträgliche Aufklärung nebst, Paragraphen und Zeitaufwand überaus lobenswert und gleichzeitig zu bedanken. Die für sie nicht vorhandenen Fakten bilden allerdings die aufgrführten Paragraphen, und einzig darauf kommt es an, nebst der zu erwartenen Konsequenzen des vielleicht ausversehen Linienüberfahrers.
Ich hoffe Sie nicht irgendwo im Ausland als Nachbarn stehen zu haben!
Danke für die Hinweise und Aufklärung
Mick
Ich kann dem zustimmen, genau das ist mir passiert. Diejenigen, die glauben, dass dies nur erfundene Geschichten sind, kann ich versichern, dass dies nicht der Fall ist. Ich habe in Arveiro eine durchgezogene Linie überfahren. Daraufhin hat mich die Polizei angehalten und 120 Euro kassiert. Ich dachte, damit wäre die Sache erledigt. Nun, nach fast 2 Jahren bekomme ich per Einschreiben einen Brief von der portugiesischen Verkehrsbehörde, dass ich es versäumt hätte, mich zu erklären? Ich wüsste nicht, dass ich mich irgendwo erklären müsste. Außerdem steht in dem Brief, dass ich jetzt 15 Tage Zeit habe, dem Brief zu widersprechen, wenn ich das nicht tue, dann habe ich weitere 15 Tage Zeit, den Führerschein für 30 Tage in Portugal abzugeben. Das ganze muss man natürlich in Portugal machen und zwar beim zuständigen Gericht!!!