Werbung auf Facebook-Gruppen

Werbung auf Facebook-Gruppen

10. April 2017 3 Von Mikesch

…oder wie Einfallsreiche Gruppen-Admins gegen Werbung in Facebook-Gruppen vorgehen.

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Facebook ist für Unternehmen und auch Blogger eine (auch nach den Facebook-Richtlinien erlaubte) ungeahnte Möglichkeit, ihre Beiträge, Produkte oder Dienstleistungen zu verbreiten. Die Reichweite ist so groß, wie man sie mit einer Homepage in der Regel nie erreichen würde.
Gerade Unternehmen, insbesondere kleine Selbständige und auch Blogger haben das Feld erkannt und teilen deshalb Beiträge ihrer Homepage / Blog /Shop gerne in einer großen Facebook-Gruppe.
Manche Gewerbetreibende melden sich ausschließlich zum Verbreiten ihrer Werbung in Facebook-Gruppen an.

Facebook Hinweise auf WerbungNichts dagegen, wenn ein Blogger einen hilfreichen Artikel veröffentlicht und auch mal einen Link zu Amazon setzt. Manche Blogger übertreiben es aber mit ihren auf Einnahmen optimierten Artikeln und Gewerbetreibende sind grundsätzlich mit ihrer Werbung nervig.
Der coole Gruppen-Admin löscht einfach die Werbung, schmeisst den User raus und gut ist. Da gibt es es aber auch pfiffige auf Krawall gebürstete Gruppen-Admins, die haben sich da was ganz tolles einfallen lassen, die verschicken eine Rechnung und sollen angeblich sogar ein Inkasso-Unternehmen zur Einziehung ihrer Forderung beauftragen!

Muss ich eine solche Rechnung bezahlen?


Facebook RechnungKlares Nein! Es muss ein Vertrag zustande kommen, das wird zunächst einmal im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), siehe ab §§ 130 ff. geregelt. Alleine der Hinweis (siehe Bild oben) reicht da nicht aus, schon gar nicht, da der Hinweis nur versteckt zu finden ist und nicht definiert ist, was eigentlich Werbung ist.
Es ist eine beiderseitige Willenserklärung für einen Vertrag notwendig, die fehlt in diesem Falle.

Was tun?
Gar nichts, kein Kontakt aufnehmen, nicht zahlen, abwarten und Tee trinken 🙂
Sollte der Gruppen-Admin in der Tat so töricht sein, ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen und ihr erhaltet einen Mahnbescheid, nur dann müsst ihr tätig werden!
Wenn ihr nichts macht, erhält der Forderer nach Fristablauf einen Titel auf die Forderung, die er auch eintreiben kann. Egal, ob gerechtfertigt oder nicht!
Ihr geht formlos mit einfachen Worten wie “zahle nicht, ungerechtfertigt”  in den Widerspruch, entweder hört ihr dann gar nichts mehr davon, oder es geht vor Gericht.
Ist der, der die Forderung stellt nur halbwegs klar im Kopf, lässt er es dabei bewenden. Hier braucht ihr noch nicht einmal einen Anwalt, erst wenn es wirklich zu einen Gerichtsverfahren kommen sollte, ist der zu empfehlen. Hier muss der die Forderung Stellende nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist!

Wäre der Gruppen-Admin wirklich so blöde und würde das durchziehen, hätte das für ihn kostenträchtige Folgen 🙂
Er zahlt die Kosten für das Mahnverfahren, Inkasso-Büro, Gerichtsverfahren, Schadensersatz für eure Kosten, Verdienstausfall…
Ein findiger Anwalt könnte sogar auf Grund der offensichtlichen Rechtswidrigkeit den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB konstruieren 🙂

Nebenbei könnte sich der Gruppen-Admin auch Ärger mit Facebook einhandeln. Soweit mir bekannt ist, wäre das Angebot des Schaltens von Werbung gegen Entgelt in einer Gruppe ein Verstoß gegen die Facebook-Richtlinien. Ich glaube, Facebook als riesen Konzern wäre da nicht zimperlich… 😉

Hinweis:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar! Es handelt sich lediglich um meine Meinung nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtung der bestehenden Rechtsnormen.