Aussteigen und die Post

20. April 2023 41 Von Mikesch
Briefkasten

Foto: M.Scharrer

Die Post muss an eine Adresse gesandt werden, wenn ich aber nun keine habe? Muss ich überhaupt irgendwo gemeldet sein und was ist mit der Post?
In der Regel stellt sich das recht einfach dar. Pensionäre oder Rentner besitzen meist noch eine Wohnung oder Haus und sind nur einfach lange unterwegs. Zumeist erledigen Kinder oder gute Freunde dann die Post und leeren den Briefkasten. Die Post kann man auch erst mal optimieren, Rechnungen nur per PDF, Einzugsermächtigungen und was sonst noch an Papier kommt, kann getrost erst mal weg gelegt werden.

Problematischer ist das für die Leute, die Haus und Hof verkauft haben, bzw. eine Mietwohnung aufgegeben haben und aus Gründen anderer Gesetzte eine Meldeadresse notwendig ist. Plötzlich steht man ja ohne Meldeadresse/Postanschrift/Anschrift da…
Weil die Punkte Melde- und Postadresse in der Regel Hand in Hand gehen, spreche ich beides an. Seit 1. November 2015 hat sich die Rechtslage in Punkto Meldeadresse deutlich verschärft, ein Grund für mich, diesen Artikel auch als Betroffener zu schreiben.

Muss ich beim Einwohnermeldeamt  gemeldet sein?

Hatte bisher jedes Bundesland  mit eigenem Melderecht sein eigenes Süppchen gekocht  gilt seit dem 1. November 2015 das Bundesmeldegesetz (BGBl. I 2013, S. 1084). Das Melderecht in Deutschland wurde damit harmonisiert und fortentwickelt, leider auch verschärft.

Hiernach ein ganz klares nein! Niemand kann dazu gezwungen werden, in einer Wohnung zu leben! Keine Wohnung = keine Meldung beim Meldeamt!

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
(1) Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen…

Wie bekomme ich nun die Post?

Bei Versicherungen, Shops etc. gibt man als Adresse schlicht die Desjenigen an, der die Post entgegen nimmt oder auch die eines Dienstleisters wie DropScan.
Die Post von Behörden wird aber nur an offizielle Meldeadressen oder deine angegebene Folgeadresse bzw. einen Bevollmächtigen in Deutschland versandt. Das heißt du solltest keine Briefe mehr von staatlichen Stellen bekommen. Behördliche Briefe dürfen übrigens auch nicht über einen Nachsendeauftrag verschickt werden, z.B. an einen Postscanservices wie DropScan.

Es wird eine Meldeadresse benötigt

Genau hier haben aber die nicht sesshaften Wohnmobilfahrer ein Problem, da sie ohne Wohnung nicht wohnhaft sein können und deshalb nicht in den Zuständigkeitsbereich der Meldeämter fallen. Sie sind schlicht wohnungslos…
Im BMG haben die Macher z.B. mit einer zentralen Adresse an Binnenschiffer oder Bewohner von Heimen gedacht, Wohnmobilfahrer ohne Wohnung gibt es aber bei Ihnen nicht 🙂
Da man aus dem BMG  raus fliegt, hat man hier als Wohnungsloser ein Problem…

Nehmen wir mal an, man möchte sich bei einem Kind, Eltern oder Freund anmelden, auch um das Problem mit der Post und einer Meldeadresse zu lösen:

§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(5) Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.
(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

Neu sind jetzt die Bußgeldvorschriften:

§ 54 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 19 Absatz 6 eine Wohnungsanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt oder
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 12 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

Gut, wer will überprüfen können, wenn Eltern bei einem Kind, oder Kinder bei den Eltern wohnen oder wenn jemand zu einem FreundIn zieht 😉
Diese Konstellation ist die sinnvollste, die Problematik insgesamt zu lösen!

Wichtig: Die müssen dann aber auch Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein! Ansonsten können sie nicht die nach § 19 BMG notwendige Bescheinigung ausstellen!

Fazit:

  • Bei Versicherungen und Banken etc. kann man einfach eine Postadresse angeben. Es muss aber gewährleistet sein, dass die Post auch erreicht und bearbeitet wird. Das können Freunde, Kinder oder auch ein Dienstleister  DropScan sein.
  • Eine Meldeadresse (wo man beim Meldeamt mit Wohnsitz gemeldet ist) ist nicht vorgeschrieben.
  • Wer keine besondere Steuererklärung abgeben muss, nicht selbständig u.s.w. ist, hier gibt es Finanzämter für Wohnungslose, z.B. Finanzamt Hamburg Mitte.
  • Den Personalausweis bekommt man überall dort, wo man sich gerade aufhält verlängert oder neu ausgestellt. Man lese die §§ 1 und 8 PAuswG.
  • Achtung, neu ab 01.09.2023:
    Die Zulassung eines KFZ ist jetzt im § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV geregelt und ersetzt den ehemaligen § 46 Abs. 2!
    Allerdings beinhaltet der jetzt auch Tücken, mal vollständig lesen!
    (2) Ein Halter ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt oder ohne Sitz und ohne Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat der Zulassungsbehörde auf Verlangen einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen.
  • Wo andere Gesetze zum Tragen kommen, wie z.B. Selbstständige, Einnahmen aus Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zulassung von KFZ, können auf eine Melde- zugleich Postadresse nicht verzichten!
  • Niemand ist gezwungen, in DE eine Wohnung oder eine Meldeadresse zu haben! Aber ohne Meldeadresse ist man ein Nichts…!
    Wer eine Meldeadresse benötigt, weil er selbständig ist oder sonstige Einkünfte hat, aber keine Wohnung hat, da wird das gerade für Neunomaden  durch das neue BMG schwieriger an eine solche zu kommen…
    Wer noch eine Meldeadresse bei Freunden, Bekannten, Kindern oder sonst wem hat, die auch die Post erledigen, sollte man die Adresse hegen, pflegen und keinesfalls aufgeben!
    Neue Adressen auf Campingplätze werden kaum noch möglich sein, selbst Bestehende stehen seitens der Meldeämter auf dem Prüfstand, da sich die Campingplätze nicht in Wohngebieten befinden.

Noch ein Tipp bezüglich Postempfänger

Postempfänger ist Vertrauenssache…
Hier sollte es sich um eine absolut vertrauenswürdige und zuverlässige Person handeln! Flattern amtliche Schreiben ein, z.B. der beliebte Bußgeldbescheid oder Rechnungen über Mautgebühren, sind Fristen zu wahren.
Es muss sicher gestellt sein, dass diese eingehalten werden!
Niemand setzt einen Vertrag mit seinen Kindern, Eltern oder Freunden auf, obwohl, besser wäre es oft auch hier 😉
Zumindest, wenn ein Nachbar die Post empfangen soll, sollte ein Vertrag aufgesetzt werden, der die Pflichten regelt. Der ist dann auch dafür verantwortlich, wenn durch Schludrigkeit Schäden entstehen, wenn Fristen nicht eingehalten wurden.
Hat man gar niemanden, machen das auch Anwälte oder auch Dienstleister wie Dropscan, kostet natürlich und man muss gewährleisten, dass die Post dort auch hin gelangt.