Freistehen-Grieche

Freistehen in Griechenland

Griechenland war schon immer ein Paradies für Freisteher. Nach in Kraft eines neue Gesetzes war es mit dem Freistehen zunächst gefühlt erst einmal vorbei und es entstand viel Verwirrung.
Auch die Ordnungshüter schossen manchmal,  Bekannte hatte es erwischt, über das Ziel hinaus und hatten kassiert, selbst für das reine und echte Parken.
Da das Bussgeld mit 300€ pro Person kassiert wird, war das schon heftig und sorgte für einige Verunsicherung.
Für Verunsicherung sorgte auch die Presse, deshalb hier einige Infos.

Gesetz

Die Bestimmungen wurden im Gesetz Nr. 5170/2025 (Link führt auf die Seite eines griechischen Club mit weiteren Verweisen) veröffentlicht, insbesondere in Artikel 27. Dieses Gesetz trat am 20. Januar 2025 in Kraft.  

Zentrale neue Regeln (Gesetz 5170/2025)

1. Freistehen / Wildcampen praktisch verboten

Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnmobilen/Wohnwagen zum Campen ist untersagt:

• an Stränden und Küstenstreifen

• an archäologischen Stätten

• in Wäldern oder an Waldrändern

• allgemein im öffentlichen Raum

Damit ist das klassische Freistehen außerhalb offizieller Campingplätze weitgehend verboten.  

2. Parkdauer im öffentlichen Raum

Das Gesetz enthält zusätzlich Einschränkungen für das Parken von Wohnmobilen:

Max. 24 Stunden Parken außerhalb von Campingplätzen oder ausgewiesenen Stellplätzen

• gilt auch für öffentliche Parkplätze

• danach muss das Fahrzeug bewegt werden oder auf einen offiziellen Platz wechseln  

3. Einschränkungen auf Privatgrundstücken

Selbst auf Privatgrundstücken gibt es neue Grenzen:

• Eigentümer dürfen nur ein Wohnmobil/Wohnwagen dauerhaft auf ihrem Grundstück beherbergen.  

4. Strafen

Bei Verstößen drohen relativ hohe Sanktionen:

ca. 300 € Bußgeld pro Person/Fahrzeug

• in schweren Fällen bis zu 3.000 € Geldstrafe

• theoretisch sogar bis zu 3 Monate Haft möglich.  

Spätere Anpassung (2025)

Nach Protesten wurde ein Teil der Regelung später wieder etwas entschärft:

• Wohnmobile bis 7,5 m Länge dürfen in Wohngebieten wie normale Fahrzeuge unbegrenzt parken, sofern kein anderes Parkverbot gilt.

• Fahrzeuge über 7,5 m dürfen dort max. 24 h stehen.  

Diese Änderung betrifft aber nur das Parken, nicht das Campingverhalten (Markise, Stühle, Übernachten etc.).

Warum das Griechenland-Gesetz so missverstanden wurde:

1. „Campen“ und „Parken“ sind rechtlich zwei völlig unterschiedliche Dinge

Im griechischen Recht wird klar unterschieden zwischen:

Parken (στάθμευση)

• Fahrzeug steht einfach nur dort

• keine Campingaktivitäten

• also: keine Markise, keine Stühle, keine Keile, kein Grill

Campen (κατασκήνωση)

• Nutzung des Fahrzeugs wie auf einem Campingplatz

• z. B. Stühle draußen, Markise, Tisch, Wäscheleine, Kochen draußen, Keile, Hubstützen

• oder sichtbares Übernachten

👉 Genau dieses Campen außerhalb offizieller Plätze ist verboten.

Das war/ist übrigens nicht neu – das gab es schon seit 1976!

2. Das neue Gesetz zielte eigentlich auf „illegale Mini-Campingplätze“

Der Hintergrund des Gesetzes 5170/2025 war ein anderes Problem:
In Griechenland entstanden zunehmend:

• große Gruppen von Campern

• halb permanente „Vanlife-Siedlungen“

• private Grundstücke, auf denen viele Wohnmobile standen

Damit wurden Campingplätze wirtschaftlich umgangen.
Das Gesetz sollte deshalb verhindern:

• „Campingkolonien“ auf Parkplätzen

• private Grundstücke mit mehreren Campern

• dauerhaftes Leben im Wohnmobil an Stränden

3. Medien haben daraus „Freistehen komplett verboten“ gemacht

Viele Artikel – besonders im Ausland – haben stark vereinfacht:

„Wohnmobile dürfen nur noch auf Campingplätzen stehen.“

Das stimmt so nicht!

Richtig ist:

Parken ist weiterhin erlaubt, wenn kein Parkverbot besteht.

Übernachten im Fahrzeug wird oft toleriert, solange es wie normales Parken aussieht.

Campingverhalten (Markise, Stühle etc.) ist verboten.

4. Die 24-Stunden-Regel wurde falsch interpretiert

Der weitere Punkt, der für Chaos sorgte:

Ein Passus wurde so verstanden, als dürften Wohnmobile nur 24 h irgendwo parken.

Später stellte sich heraus:

• diese Regel betrifft größere Fahrzeuge bzw. bestimmte Bereiche

• normale Wohnmobile unter ca. 7,5 m können wie PKW parken, sofern nichts anderes ausgeschildert ist.

Wie es in Griechenland in der Praxis läuft (2025/2026)

Realität laut Berichten und auch eigene Erfahrung:

👍 Problemlos

• Parken auf normalen Parkplätzen

• Übernachten ohne „Campingverhalten“

⚠️ Kann Probleme geben

• Strandparkplätze mit Campingverhalten

• große Campergruppen

• mehrere Tage am selben Ort

🚫 Sicher verboten

• Markise, Stühle, Tisch etc. im öffentlichen Raum

• Campen an Stränden oder archäologischen Stätten

• mehrere Wohnmobile auf Privatgrundstücken

Fazit:

Wer sich an den Freisteher Knigge hält, also keine Stühle, Markise, Keile, Hubstützen und keine Rudel bildet sowie sich unauffällig verhält, kann nach wie vor freistehend auf Parkplätzen oder öffentlichen Raum, sofern nicht verboten Parken.
Ebenso sollte man sich nicht tagelang an einem Ort aufhalten.
Die Strandplätze, insbesondere die in Naturschutzgebiete, die noch nie Parkplätze waren, sollte man meiden. Das wären insbesondere Divari, Drepano oder Schakalstrand etc.

Warum wurde das Gesetz erlassen?
In Griechenland entstanden zunehmend:

• große Gruppen von Campern

• halb permanente „Vanlife-Siedlungen“ die sich wie auf einem Campingplatz aufgeführt hatten.

• private Grundstücke, auf denen viele Wohnmobile standen

Auch hier erkennt man, wer sich entsprechend verhält, findet weiterhin seine Plätze.
Die Unarten sind mir ja selber aufgefallen und hatte mich immer gefragt, warum da nicht gegen an gegangen wird.
Schade nur, dass die Insta-Traumplätze verloren gegangen sind, wobei das natürlich verständlich ist.

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