Nachträglich Strafbefehl mit Führerscheinentzug nach Verwarnung in Portugal

Es klingt fast unglaubwürdig, aber hat sich so in der Tat zugetragen…
Deutschland unterscheidet klar zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat und beweist bei den Sachverhalten Augenmaß. Vor allem ist es in Deutschland so, dass nach Zahlung eines Bußgeldes oder eines Verwarnungsgeldes die Angelegenheit damit ausgestanden ist.
Nicht so in Portugal, dort bedeutet schon das Nichtsetzen des Blinkers oder überfahren einer durchgezogenen Linie eine Straftat.
In Portugal ist das Überfahren einer doppelt durchgezogenen Linie sogar eine schwere Straftat und das Zahlen eines Knöllchens vor Ort bedeutet nicht, dass die Angelegenheit damit beendet ist! Unangenehme Folgen wie ein Führerscheinentzug und evtl. Erhöhung des Bußgeldes können drohen.

Sachverhalt

Ein Wohnmobil-Fahrer überfuhr beim Linksabbiegen eine doppelt durchgezogene Linie und wurde durch die GNR angehalten.
Nach Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von rund 50,- Euro glaubte der Wohnmobilist, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen sei.
Fehl gedacht, nach rund einem Jahr folgte ein Strafbefehl nach Deutschland mit einem Führerscheinentzug von 30 Tagen. Aber nur, weil er bisher noch nicht in Erscheinung getreten ist und er die schwere Straftat offensichtlich fahrlässig begangen hat. Ansonsten hätte der Führerschein bis zu 24 Monate entzogen werden können!
Das gezahlte Verwarnungsgeld wurde als Beweis angeführt, dass er die Straftat begangen hat.
Außerdem wurde auch das Verwarnungsgeld bzw. der Strafbefehl von 49,xx auf 249,xx Euro hoch gesetzt.

Fazit

Seid Dankbar, in Deutschland zu leben, Verkehrsverstöße werden hier zu Discounterpreisen geahndet 😉
Vor allem dürfen wir hier darauf vertrauen, dass nach Zahlung eines Verwangungsgeldes die Sache damit ausgestanden ist. Niemand darf zwei Mal für das selbe Vergehen belangt werden. Wurde ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben, ist eine Gesetzesübertretung abgeschlossen!

Dass das Überfahren einer durchgezogenen Linie eine (schwere) Straftat sein soll, halte ich an sich schon für ein wenig überzogen. Dass mit der Zahlung eines Verwarngeldes eine Übertretung nicht abgeschlossen ist, sondern auch als Schuldeingeständnis bewertet wird um eine Strafe zu verschlimmern, stellt für mich mein Rechtsempfinden auf die Probe!

Was kann man gegen derlei Maßnahmen tun? Nichts…
Hätte der Wohnmobil-Fahrer die Zahlung der Geldbuße verweigert, hätte man sein Wohnmobil zur Sicherung bis zu einem gerichtlichen Urteil beschlagnahmt.
Mittlerweile gelten innerhalb der EU Abkommen, dass Bußgelder europaweit eingetrieben werden können und durch die Mitgliedsländer auch eingetrieben werden!
Insoweit muss der Wohnmobil-Fahrer die Erhöhung des Bußgeldes wohl zahlen.
Bleibt noch der Führerschein:

Gott sei Dank, kann aber eine ausländische Behörde einen deutschen Führerschein nicht einziehen und auch nicht einziehen lassen!
Schon gar nicht gibt es hier eine Amtshilfe! Nur eine deutsche Behörde kann einen deutschen Führerschein einziehen!

Was also tun?

Man kann sich einen Anwalt in Portugal suchen. Ob das aber bei der Rechtslage (s.u.) Erfolg verspricht?
Überwinterer könnten vielleicht 30 Tage auf ihren Führerschein verzichten und geben den halt ab, also wenn sie sich noch in Portugal befinden…
Auch eine Möglichkeit, das Schreiben bezüglich des Führerscheinentzuges ignorieren und Portugal für die nächsten Jahre meiden. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie die Verjährungsfristen bei derlei Straftaten sind…
Also, haltet euch immer brav an die Verkehrsregeln, insbesondere im Ausland!

Rechtliche Grundlagen

Da mir die Veröffentlichen des Strafbefehls nicht vergönnt ist und der Wahrheitsgehalt des Artikels angezweifelt wird, habe ich mir mal die Mühe gemacht, die portugiesischen Gesetzestexte heraus zu suchen und zu verlinken. Wie erkennbar, ist es also völlig wurscht, ob mir der Strafbefehl vorliegt oder nicht, Straftaten werden innerhalb der EU immer verfolgt…

Auf der Folgeseite-> findet ihr aber den von mir leidlich übersetzten Text eines Strafbefehls.

Wer mag, kann das ja nachlesen und im Chrome-Browser werden die Texte gleich ins Deutsche übersetzt.
Die Artikel verweisen auf die Código da Estrada, der portugiesischen Straßenverkehrsordnung.

Decreto-Lei n.º 114/94 de 3 de Maio

…und zusätzliche Decrete zur Straßenverkehrsordnung auf dessen sich der Strafbefehl beruft.

Artikel 176

Beschreibt den Ablauf des Verfahrens – Verwaltungsaktes.

Artikel 175

Beschreibt das Verfahren über Anhörung, Verfahren nach Zahlung einer Geldbuße, mit Fristen etc.

Artikel 172

Beschreibt die freiwillige Zahlung einer Geldbuße, ähnlich wie bei uns die Verwarnungsgelder.
Auch hier wird das Verfahren in der Regel beendet, aber mit einem wichtigen Unterschied:

 4 – Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes bestimmt die freiwillige Zahlung der Geldbuße die Beendigung des Verfahrens, es sei denn, die Ordnungswidrigkeit unterliegt einer zusätzlichen Sanktion, in diesem Fall bleibt sie auf ihre Anwendung beschränkt oder eine Verteidigung wird vorgestellt.

Eben dies ist im obigen Fall geschehen. Durch die Feststellung einer Straftat des Verkehrsübertrittes nach Art. 139 und 146 ist es mit einer freiwilligen Zahlung einer Geldbuße (bei uns kostenpflichtige Verwarnung) nicht getan.

Artikel 136

Klassifizierung von Autobahnverstößen

Artikel 138

Schwere und sehr schwere Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldstrafe und einer zusätzlichen Sanktion geahndet.

Artikel 139

Festlegung der (zusätzlichen) Sanktionsmaßnahme unter Berücksichtigung der Schwere des Vergehens.

Artikel 140

Besondere Minderung der zusätzlichen Sanktion, z.B. kein Wiederholungstäter.

Artikel 146

Noch ein wichtiger Artikel, die Auflistung schwerwiegender Verkehrsverstöße.
Insgesamt sollte sich dieser Artikel verinnerlicht werden.
Bei den hier aufgeführten Übertretungen handelt es sich um schwerwiegende Straftaten, Übertretungen, die in Deutschland meist recht glimpflich geahndet werden.

Auf der Folgeseite findet ihr einen von mir leidlich übersetzten Text eines Strafbefehls:

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Zuletzt geändert: 4. November 2022 10:10

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Zeige Kommentare (6)

  • Zuweilen wird man mit Realitäten konfrontiert, die, nach unserem Verständnis, nicht nachvollziehbar sind.

    Wäre es die Sache nicht Wert mal von einem Verkehrsjuristen eines Automobil-Clubs begutachtet bzw. geprüft zu werden? Wäre evtl. auch für den Betroffenen von Interesse um zu wissen, ob und wann er sich wieder mal nach Portugal reisen darf.

    Wir finden es von allgemeinem Interesse.

    Danke u. viele Grüße

    detlev

    • Na ja, was soll ein deutscher Jurist dazu sagen? Das scheint in Portugal durchaus so abzulaufen und ist deren Recht.
      Interessant wäre aber in der Tat die Verjährung.

      Liebe Grüße,
      Mikesch

  • Mir sind zuviele Konjunktive in diesem Hörensagen-Bericht.
    Die gesamte komplexe Situation ist nicht mit Fakten gestützt.
    Meine Meinung zu diesem Bericht:
    Eine Stimme mehr im internationalen Klageweiber-Chor der ach so armen Wohnmobilisten, die sich als lohnende Melkkühe sehen.
    Uneingeschränkt kann ich allerdings dem allerletzten Satz zustimmen:
    Also, haltet euch immer brav an die Verkehrsregeln!
    Damit keine Missvertändnisse entstehen: Bis letztes Jahr waren wir ebenfalls mit Wohnmobil unterwegs und sind in 11 Jahren seltsamerweise nie "gemolken" worden.

    • Moin Volker,
      wo habe ich von melken gesprochen? Ich habe lediglich einen Sachverhalt aufgezeigt, der jeden treffen kann. Egal ob Wohnmobilist oder Autofahrer und Portugiesen sind davon gleichermäßen betroffen.
      Du kannst Dir ja mal die Mühe machen und die Gesetzestexte lesen.
      LG vom Mikesch

    • Volker N. ,
      da ist er wieder, der Deutsche. Schon 11 Jahre Ticketfrei unterwegs. Hochachtung! Wahrscheinlich bekommt man auf einem Campingplatz auch keine Strafzettel es sei denn, die Sicherung fliegt wegen zu hoher Stromentnahme raus.
      Selbst wenn der Verfasserbericht erfunden wäre, so ist die nachträgliche Aufklärung nebst, Paragraphen und Zeitaufwand überaus lobenswert und gleichzeitig zu bedanken. Die für sie nicht vorhandenen Fakten bilden allerdings die aufgrführten Paragraphen, und einzig darauf kommt es an, nebst der zu erwartenen Konsequenzen des vielleicht ausversehen Linienüberfahrers.
      Ich hoffe Sie nicht irgendwo im Ausland als Nachbarn stehen zu haben!
      Danke für die Hinweise und Aufklärung
      Mick

  • Ich kann dem zustimmen, genau das ist mir passiert. Diejenigen, die glauben, dass dies nur erfundene Geschichten sind, kann ich versichern, dass dies nicht der Fall ist. Ich habe in Arveiro eine durchgezogene Linie überfahren. Daraufhin hat mich die Polizei angehalten und 120 Euro kassiert. Ich dachte, damit wäre die Sache erledigt. Nun, nach fast 2 Jahren bekomme ich per Einschreiben einen Brief von der portugiesischen Verkehrsbehörde, dass ich es versäumt hätte, mich zu erklären? Ich wüsste nicht, dass ich mich irgendwo erklären müsste. Außerdem steht in dem Brief, dass ich jetzt 15 Tage Zeit habe, dem Brief zu widersprechen, wenn ich das nicht tue, dann habe ich weitere 15 Tage Zeit, den Führerschein für 30 Tage in Portugal abzugeben. Das ganze muss man natürlich in Portugal machen und zwar beim zuständigen Gericht!!!