Aussteigen und die Post

Foto: M.Scharrer

Die Post muss an eine Adresse gesandt werden, wenn ich aber nun keine habe? Muss ich überhaupt irgendwo gemeldet sein und was ist mit der Post?
In der Regel stellt sich das recht einfach dar. Pensionäre oder Rentner besitzen meist noch eine Wohnung oder Haus und sind nur einfach lange unterwegs. Zumeist erledigen Kinder oder gute Freunde dann die Post und leeren den Briefkasten. Die Post kann man auch erst mal optimieren, Rechnungen nur per PDF, Einzugsermächtigungen und was sonst noch an Papier kommt, kann getrost erst mal weg gelegt werden.

Problematischer ist das für die Leute, die Haus und Hof verkauft haben, bzw. eine Mietwohnung aufgegeben haben und aus Gründen anderer Gesetzte eine Meldeadresse notwendig ist. Plötzlich steht man ja ohne Meldeadresse/Postanschrift/Anschrift da…
Weil die Punkte Melde- und Postadresse in der Regel Hand in Hand gehen, spreche ich beides an. Seit 1. November 2015 hat sich die Rechtslage in Punkto Meldeadresse deutlich verschärft, ein Grund für mich, diesen Artikel auch als Betroffener zu schreiben.

Muss ich beim Einwohnermeldeamt  gemeldet sein?

Hatte bisher jedes Bundesland  mit eigenem Melderecht sein eigenes Süppchen gekocht  gilt seit dem 1. November 2015 das Bundesmeldegesetz (BGBl. I 2013, S. 1084). Das Melderecht in Deutschland wurde damit harmonisiert und fortentwickelt, leider auch verschärft.

Hiernach ein ganz klares nein! Niemand kann dazu gezwungen werden, in einer Wohnung zu leben! Keine Wohnung = keine Meldung beim Meldeamt!

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
(1) Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen…

Wie bekomme ich nun die Post?

Bei Versicherungen, Shops etc. gibt man als Adresse schlicht die Desjenigen an, der die Post entgegen nimmt oder auch die eines Dienstleisters wie DropScan.
Die Post von Behörden wird aber nur an offizielle Meldeadressen oder deine angegebene Folgeadresse bzw. einen Bevollmächtigen in Deutschland versandt. Das heißt du solltest keine Briefe mehr von staatlichen Stellen bekommen. Behördliche Briefe dürfen übrigens auch nicht über einen Nachsendeauftrag verschickt werden, z.B. an einen Postscanservices wie DropScan.

Es wird eine Meldeadresse benötigt

Genau hier haben aber die nicht sesshaften Wohnmobilfahrer ein Problem, da sie ohne Wohnung nicht wohnhaft sein können und deshalb nicht in den Zuständigkeitsbereich der Meldeämter fallen. Sie sind schlicht wohnungslos…
Im BMG haben die Macher z.B. mit einer zentralen Adresse an Binnenschiffer oder Bewohner von Heimen gedacht, Wohnmobilfahrer ohne Wohnung gibt es aber bei Ihnen nicht 🙂
Da man aus dem BMG  raus fliegt, hat man hier als Wohnungsloser ein Problem…

Nehmen wir mal an, man möchte sich bei einem Kind, Eltern oder Freund anmelden, auch um das Problem mit der Post und einer Meldeadresse zu lösen:

§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(5) Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.
(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

Neu sind jetzt die Bußgeldvorschriften:

§ 54 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 19 Absatz 6 eine Wohnungsanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt oder
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 12 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

Gut, wer will überprüfen können, wenn Eltern bei einem Kind, oder Kinder bei den Eltern wohnen oder wenn jemand zu einem FreundIn zieht 😉
Diese Konstellation ist die sinnvollste, die Problematik insgesamt zu lösen!

Wichtig: Die müssen dann aber auch Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein! Ansonsten können sie nicht die nach § 19 BMG notwendige Bescheinigung ausstellen!

Fazit:

  • Bei Versicherungen und Banken etc. kann man einfach eine Postadresse angeben. Es muss aber gewährleistet sein, dass die Post auch erreicht und bearbeitet wird. Das können Freunde, Kinder oder auch ein Dienstleister DropScan sein.
  • Eine Meldeadresse (wo man beim Meldeamt mit Wohnsitz gemeldet ist) ist nicht vorgeschrieben.
  • Wer keine besondere Steuererklärung abgeben muss, nicht selbständig u.s.w. ist, hier gibt es Finanzämter für Wohnungslose, z.B. Finanzamt Hamburg Mitte.
  • Den Personalausweis bekommt man überall dort, wo man sich gerade aufhält verlängert oder neu ausgestellt. Man lese die §§ 1 und 8 PAuswG.
  • Achtung, neu ab 01.09.2023:
    Die Zulassung eines KFZ ist jetzt im § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV geregelt und ersetzt den ehemaligen § 46 Abs. 2!
    Allerdings beinhaltet der jetzt auch Tücken, mal vollständig lesen!
    (2) Ein Halter ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt oder ohne Sitz und ohne Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat der Zulassungsbehörde auf Verlangen einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen.
  • Wo andere Gesetze zum Tragen kommen, wie z.B. Selbstständige, Einnahmen aus Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zulassung von KFZ, können auf eine Melde- zugleich Postadresse nicht verzichten!
  • Niemand ist gezwungen, in DE eine Wohnung oder eine Meldeadresse zu haben! Aber ohne Meldeadresse ist man ein Nichts…!
    Wer eine Meldeadresse benötigt, weil er selbständig ist oder sonstige Einkünfte hat, aber keine Wohnung hat, da wird das gerade für Neunomaden durch das neue BMG schwieriger an eine solche zu kommen…
    Wer noch eine Meldeadresse bei Freunden, Bekannten, Kindern oder sonst wem hat, die auch die Post erledigen, sollte man die Adresse hegen, pflegen und keinesfalls aufgeben!
    Neue Adressen auf Campingplätze werden kaum noch möglich sein, selbst Bestehende stehen seitens der Meldeämter auf dem Prüfstand, da sich die Campingplätze nicht in Wohngebieten befinden.

Noch ein Tipp bezüglich Postempfänger

Postempfänger ist Vertrauenssache…
Hier sollte es sich um eine absolut vertrauenswürdige und zuverlässige Person handeln! Flattern amtliche Schreiben ein, z.B. der beliebte Bußgeldbescheid oder Rechnungen über Mautgebühren, sind Fristen zu wahren.
Es muss sicher gestellt sein, dass diese eingehalten werden!
Niemand setzt einen Vertrag mit seinen Kindern, Eltern oder Freunden auf, obwohl, besser wäre es oft auch hier 😉
Zumindest, wenn ein Nachbar die Post empfangen soll, sollte ein Vertrag aufgesetzt werden, der die Pflichten regelt. Der ist dann auch dafür verantwortlich, wenn durch Schludrigkeit Schäden entstehen, wenn Fristen nicht eingehalten wurden.
Hat man gar niemanden, machen das auch Anwälte oder auch Dienstleister wie Dropscan, kostet natürlich und man muss gewährleisten, dass die Post dort auch hin gelangt.

Teilen auf...(Datenerhebung bei Klick, s. info-Button!)

Zuletzt geändert: 6. September 2023 16:32

Zeige Kommentare (43)

  • Hallo und vielen Dank für den sehr interessanten Blog Eintrag, auch wenn das ganze für mich so erstmal nicht infrage kommt, find ich es interessant zu lesen.
    Vielleicht noch einen Tipp, bisher war es auch sehr schwierig, bis hin zu unmöglich, ein Bankkonto ohne festen Wohnsitz zu bekommen. Damit haben auch viele Obdachlose ein immer ein großes Problem gehabt. Jetzt gibt es aber ein neues Gesetz das dieses vereinfachen soll. Hab ich im TV gesehen, bessere Infos kann ich leider nicht geben, ich weiß nur das sich in dem Fall zum Glück einiges getan hat...

  • Danke für die Zusammenstellung dieser unnützen Gesetzesverschärfung.
    Ein Problem für Familie besteht bzgl. Schulpflicht. Denn sobald man irgendwo gemeldet ist, gilt die Schulpflicht. Da hilft es leider nicht sich über Bekannte und Verwandte anzumelden.
    Gruß
    Alex

  • Swiss Post Box
    - gibts auch mit Adresse in Deutschland und man kann sich ankommende Briefe direkt einscannen und per eMail zusenden lassen.

  • Das Problem erledigt sich von selbst, denn mit einem Wohnmobil unterwegs sein ohne Wohnsitz ist in D nicht möglich.
    Schon seit längerem kann ein Fahrzeug nur noch auf den "Hauptwohnsitz" zugelassen werden. Ohne einen solchen gibt's kein Kennzeichen, keine Versicherung fürs Fahrzeug, also auch kein WoMo als "Lebensmittelpunkt." so gilt, ohne Meldeadresse keine WOMO-Zulassung, also auch kein Leben im WoMo ohne feste Adresse.
    Egal wie man es wendet, ohne einen Helfershelfer der einem "Asyl" gibt.
    Ohne einen Helfershelfer der einem "Asyl" gibt geht es nicht.
    Und wenn die Behörden einen Adressengeber identifizieren, dann gerät er ganz schnell unter "Terrorverdacht"! 😈

    • Man muss den Wagen erst zulassen und dann den Wohnsitzaufgeben. Oder man mietet sich ein, lässt zu und meldet wieder ab.

  • Hallo.Sehr interressant .. Es gibt aber noch eine Möglichkeit und zwar kann man sich bei div. Caritativen Einrichtungen melden. Man ist zwar dann immer noch **Nomade** aber es gibt keine Probleme mit anmeldung oder TÜV vom Wohnmobil. Ebenso mit Rentenkasse und Krankenkasse ,die ja auch eine Meldeadresse brauchen für den fall das man in Krankenhaus muss.

    • Moinsen,
      schon, aber nur für eine Postadresse! Meldeadresse geht seit Nov 2015 halt nicht mehr. Sie können keine nach § 19 BMG notwendige Bescheinigung ausstellen. Wenn sie es dennoch tun, handeln sie ordnungswidrig und das kann zu einem teuren Unterfangen werden.
      Die Meldeadresse ist halt für die Zulassung eines Kfz ein MUSS, ohne geht es nicht. Wir leben in einer Übergangsphase, da fällt es noch nicht auf. Aber spätestens, wenn ein neuer Ausweis notwendig wird, funktionieren diese Tricks nicht mehr.

  • Hallo,
    wir haben mehrmals bei längeren Reisen EPost bzw. EPost-scan genutzt. Beides sehr hilfreich. Die ankommende Post wird umgeleitet und anonym gescannt. Man erhält per Mail eine Benachrichtigung und kann das jeweilige Dokument auf einer "sicheren" Seite lesen und auch beantworten. Ein Antwort-Brief kann per Mail oder auch per Briefpost "ausgetragen" werden.

    • Das Problem bei den Scandiensten ist das Postzustellungsurkunden weiter im Briefkasten versauern. Trick ist es den Namen an der Wohnung zu ändern, Irgendeinen anderen hinschreiben. Dann kann nichts zugestellt werden.

      • Super Plan. Das geht dann zurück an den Absender, und da eine Folgeadresse nicht vorhanden ist, wird im Bundesanzeiger bzw. im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht. Damit laufen die 14 Tage Frist, ohne das man was weiß. Viel Spaß mit den zusätzlichen Gebühren, Zuschlägen etc.

  • Habe mich in D abgemeldet, Postadresse Eltern, günstige Reisekrankenversicherung, keine Steuernummer mehr in D nach Firmenverkauf. In Frankreich Segelboot gekauft, auf Postadresse D zugelassen. Hier in F kein Melderegister. Auto hier auf bestätigte Hafenadresse zugelassen und versichert...keine Kfz Steuer in F ! Es lebe Europa, alles legal nach Vorschrift.
    Für mich Meldeadresse kein Thema, absolute Freiheit!

      • Da Jürgen sich nicht erklärt...
        Geschickt wäre die Meldeadresse hier in DE bei den Eltern zu behalten, dann bekommt niemand mit was er denn so treibt.
        Die Reisekrankenversicherungen verlangen ausdrücklich eine Versicherung auch hier in DE, nur dann sind sie günstig und zahlen auch laut deren Versicherungsbedingungen. Wenn er sich hier abgemeldet hat, geht auch keine Reisekrankenversicherung.
        Wenn er sein Fahrzeug in F zulässt, greifen auch die dortigen Vorschriften, keine Ahnung, warum er dort keine Steuern zahlen sollte.
        Schade, dass er sich hierzu nicht mehr geäußert hat...

        • Ich, Jürgen möchte sich nochmal äussern:
          Hatte vor der Abmeldung in D laufend Probleme mit den Behörden. Trotz eigenem bezahltem Haus wurde mir Scheinwohnsitz vorgeworfen und Nachbarn, die sich um meine Post kümmerten befragt! Die Ämter sind nicht auf Dauer- oder Vielreisende eingestellt.
          Also habe ich kurzerhand mein Haus verkauft, die in D vorgeschriebene teuere Krankenversicherung gegen eine Langzeitreiseversicherung getauscht.
          In D hat man das Recht, auf einem Boot seinen Wohnsitz zu registrieren. dazu ist nur eine zuverlässige Postadresse von Nöten.
          In einigen Ländern, wie Frankreich, gibt es keine Meldepflicht und es besteht die Möglichkeit Fahrzeuge auf eine Hafenadresse oder Ferienhaus zuzulassen.
          In F gibt es nur eine einmalige Zulassungssteuer, keine jährliche Autosteuer, keine Umweltplaketten aber TÜV. Auch die Haftpflichtversicherung ist günstiger als in D.
          Ich reise seit 2005 intensiv und hatte nie geplant auszusteigen, aber obiges hat sich im laufe der letzten Jahre irgendwie ergeben.
          Wenn man die gesetzlichen Möglichkeiten geschickt nutzt, ist einiges möglich !
          Gruss
          Jürgen

    • Nehmen wir mal an, ich bin noch verheiratet, aber getrennt lebend, weil Rente und Hartz4 nicht zusammen wohnen dürfen. Aber wir lassen uns nicht scheiden wg. Witwenrente für den, der übrig bleibt. Ich melde mein Mobil an, am jetzigen Wohnort A. Der Rentenversicherung, die einzige die Bescheide verschickt, nenne ich die Adresse der Frau, andere Stadt B. gleicher Name. Giro Konto kommt per Mail, Onlinebanking, Also dann Wohnung räumen und kündigen. Man muß sich ja nicht abmelden. Für Forderungen besteht noch der Miet-Einzug, bis alle Nebenkosten usw. beglichen. Und ab durch die Mitte. Was kann da noch passieren? Wohnort B ist vorhanden, Frau bearbeitet Post und Blitzerfotos, etc. Ich bin dann mal weg...... Hat jemand Einwände? Übrigens, ab Jahresende wird aus H4, Altersrente. Keine Nachweise mehr und Hose runterlassen für die Frau. Gegenargumente?

  • Hallo,

    auch wir sind seit 2013 im Wohnmobil wohnend und bei bekannten gemeldet. Man mutet seinem Postmann manchmal ganz schön was zu, gerade wenn Behördenpost kommt. Die Alternative "OFW" haben wir auch schon einmal durchgespielt- ist aber schwierig wieder zurück zu gelangen( Bank, neues Auto anmelden, Krankenversicherung...)

  • Hat schon mal jemand Erfahrungen mit dem Mieten einer Meldeadresse bei Wohnanschrift.com gemacht? Ist das seriös?

    • Moin,
      ein Blick in das oben aufgeführte Gesetz beantwortet die Frage. Das ist nicht legal.
      Grüße aus Kalifornien...

  • Sich bei Bekannten oder Familienmitglied anzumelden ist meiner Meinung nach kein Problem. Wie bekannt muß zwar bei der Anmeldung am Einwohnermeldeamt eine "Vermieterbescheinigung" vorgelegt werden, in der der Vermieter bestätigt, das man dort wohnt. Das dürfte aber kein Problem sein, wenn der jetzige Wohnungsinhaber genau dieses dem Vermieter mitteilt: Meine Tante/Onkel oder Frau G. wohnen jetzt bei mir. Ich kann mir keinen Vermieter vorstellen, der sich dann weigert, die Bescheinigung auszustellen. Das Recht hat er nicht, diese zu verweigern.

    • Sicherlich kann er sich weigern, es sei denn, es besteht ein Untermietverhältnis das im Mietvertrag aber erlaubt sein muss. Wenn nicht...

Wir verwenden notwendig funktionale Cookies für die Blogfunktionen, Drittanbieter-Cookies für Kartendienste, Sicherheitstools und YouTube-Videos. Infos über Cookies, welche Daten wir erfassen und wie wir eure Daten behandeln erfahrt ihr in unserer

Datenschutzerklärung