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	Kommentare zu: Wohnmobil &#8211; PKW oder LKW	</title>
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	<description>Mikeschs und Ulrikes Reisen mit dem 4x4 Bimobil durch Nordamerika und Europa</description>
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		<title>
		Von: Horst		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Horst]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Mar 2025 18:25:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich nehme an es handelt sich um Verkehrszeichen 1010-51. Wenn dem so ist, bedeutet es „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“. Da Ordnungsämter ja ständig der Meinung sind, Wohnmobile seien keine PKW, werden die Dich da mit Deinem Wohnmobil ab 3,51t wohl kostenlos parken lassen. Obwohl es eigentlich falsch ist ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich nehme an es handelt sich um Verkehrszeichen 1010-51. Wenn dem so ist, bedeutet es „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“. Da Ordnungsämter ja ständig der Meinung sind, Wohnmobile seien keine PKW, werden die Dich da mit Deinem Wohnmobil ab 3,51t wohl kostenlos parken lassen. Obwohl es eigentlich falsch ist &#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Andreas		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Andreas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Mar 2025 05:15:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9467&quot;&gt;Richard&lt;/a&gt;.

Ich könnte das Ordnungsamt in Strehla anschreiben, aber schlafende Hunde wecken...???]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9467">Richard</a>.</p>
<p>Ich könnte das Ordnungsamt in Strehla anschreiben, aber schlafende Hunde wecken&#8230;???</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9472</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 23:59:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9471&quot;&gt;Richard Koellner&lt;/a&gt;.

Genau, drum würde ich mich über diesen Platz freuen :-)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9471">Richard Koellner</a>.</p>
<p>Genau, drum würde ich mich über diesen Platz freuen 🙂</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard Koellner		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9471</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard Koellner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 23:09:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9470&quot;&gt;Mikesch&lt;/a&gt;.

Ja, da stimme ich dir zu. Aber wie es gemeint ist, gilt ja nicht. Man kann von Autofahrern ja nicht verlangen, Hellseher zu sein!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9470">Mikesch</a>.</p>
<p>Ja, da stimme ich dir zu. Aber wie es gemeint ist, gilt ja nicht. Man kann von Autofahrern ja nicht verlangen, Hellseher zu sein!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9470</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 23:06:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9469&quot;&gt;Richard Koellner&lt;/a&gt;.

Sorry, konnte ich auf meinem Tablet nicht ganz sehen. So ist die Beschilderung für mich völlig klar, immer von oben nach unten lesen:
Parkplatz -&gt; Gebührenpflichtig -&gt; Kfz &gt;3,5 T frei.
Würde bedeuten, dass Wohnmobile &gt;3,5 T nicht zahlen müssen. Klingt bescheuert, aber so ist die Auszeichnung. Die Schilderaufsteller haben bestimmt etwas Anderes gemeint, dann sollen sie die StVO lesen und richtig beschildern, da steht alles drin :-)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9469">Richard Koellner</a>.</p>
<p>Sorry, konnte ich auf meinem Tablet nicht ganz sehen. So ist die Beschilderung für mich völlig klar, immer von oben nach unten lesen:<br />
Parkplatz -> Gebührenpflichtig -> Kfz >3,5 T frei.<br />
Würde bedeuten, dass Wohnmobile >3,5 T nicht zahlen müssen. Klingt bescheuert, aber so ist die Auszeichnung. Die Schilderaufsteller haben bestimmt etwas Anderes gemeint, dann sollen sie die StVO lesen und richtig beschildern, da steht alles drin 🙂</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard Koellner		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9469</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard Koellner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 22:37:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9469</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9468&quot;&gt;Mikesch&lt;/a&gt;.

Äh, doch. Du musst dir das kleinere Bild darunter ansehen: Ganz oben steht das weiße P auf blauem Grund ohne igendwelche Zusätze. Darunter das Zusatzschild &quot;gebührenpflichtig&quot;. Ganz unten das zweite Zusatzschild &quot; frei&quot;. Ich halte diese Kombination für zumindest zweideutig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9468">Mikesch</a>.</p>
<p>Äh, doch. Du musst dir das kleinere Bild darunter ansehen: Ganz oben steht das weiße P auf blauem Grund ohne igendwelche Zusätze. Darunter das Zusatzschild &#8220;gebührenpflichtig&#8221;. Ganz unten das zweite Zusatzschild &#8221; frei&#8221;. Ich halte diese Kombination für zumindest zweideutig.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9468</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 20:59:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9468</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9466&quot;&gt;Andreas&lt;/a&gt;.

Das Zusatzschild bezeichnet Kfz &gt;3,5 Tonnen mit dem Zusatz frei. Du hast das obere Schild leider nicht abgebildet.
Das Gebot, Verbot, was auch immer da steht, gilt für diese Fahrzeuge nicht.

Du hast was von einem Schild daneben gesprochen, das ist eigenständig zu sehen und hat mit diesem nichts zu tun.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9466">Andreas</a>.</p>
<p>Das Zusatzschild bezeichnet Kfz >3,5 Tonnen mit dem Zusatz frei. Du hast das obere Schild leider nicht abgebildet.<br />
Das Gebot, Verbot, was auch immer da steht, gilt für diese Fahrzeuge nicht.</p>
<p>Du hast was von einem Schild daneben gesprochen, das ist eigenständig zu sehen und hat mit diesem nichts zu tun.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9467</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 20:15:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hm.... spannend. Diese spezielle Kombination ließe sich wohl auf zwei verschiedene Arten interpretieren:
1. Die Zusatzschilder sind vonenander unabhängig. Dann ist der Parkplatz sowol gebührenpflichtig als auch für Fahrzeuge über 3,5to frei.
2. Die Zusatzschilder bilden eine logische Gruppe. Dann sind Fahrzeuge über 3,5to von der Gebührenpflicht befreit.
Ich würde eher auf Nummer 2 tippen, vor allem weil das P-Schild ja eigentlich für alle Arten von Fahrzeugen gilt. Mit einem Womo &#062; 3,5to würde ich erstmal nicht bezahlen, es darauf ankommen lassen und nötigenfalls Einspruch einlegen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hm&#8230;. spannend. Diese spezielle Kombination ließe sich wohl auf zwei verschiedene Arten interpretieren:<br />
1. Die Zusatzschilder sind vonenander unabhängig. Dann ist der Parkplatz sowol gebührenpflichtig als auch für Fahrzeuge über 3,5to frei.<br />
2. Die Zusatzschilder bilden eine logische Gruppe. Dann sind Fahrzeuge über 3,5to von der Gebührenpflicht befreit.<br />
Ich würde eher auf Nummer 2 tippen, vor allem weil das P-Schild ja eigentlich für alle Arten von Fahrzeugen gilt. Mit einem Womo &gt; 3,5to würde ich erstmal nicht bezahlen, es darauf ankommen lassen und nötigenfalls Einspruch einlegen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andreas		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9466</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andreas]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 19:29:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hätte ich zu bieten (Foto), aber wie bekomme ich es hier herein. Vielleicht so?https://share.icloud.com/photos/00alEByrGaGzscDOV-jRejEzA. 
Wenn nicht so gut, dann Link löschen!
Gruß Andreas]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hätte ich zu bieten (Foto), aber wie bekomme ich es hier herein. Vielleicht so?<a href="https://share.icloud.com/photos/00alEByrGaGzscDOV-jRejEzA" rel="nofollow ugc">https://share.icloud.com/photos/00alEByrGaGzscDOV-jRejEzA</a>.<br />
Wenn nicht so gut, dann Link löschen!<br />
Gruß Andreas</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9465</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 18:48:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9465</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9464&quot;&gt;Mikesch&lt;/a&gt;.

Ist ein bisschen knifflig, man müsste mal ein Foto des Schildes sehen, um es zu deuten. Das Problem ist, dass man bei mehreren Zusatzschildern von unten nach oben lesen muss.
Wenn es sich um ein Schild &quot;Parkplatz für Wohnmobile&quot; handelt, darunter steht &quot;LKW (Symbol) frei&quot; und darunter steht &quot;mit Parkschein&quot;, dann müssen vermutlich auch Fahrzeuge über 3,5to bezahlen. Wenn es umgekehrt ist, vermutlich nicht.
In beiden Fällen hat man aber gute Karten, wenn man Einspruch erhebt, weil es sich m.E. um eine nicht eindeutige Beschilderung handelt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9464">Mikesch</a>.</p>
<p>Ist ein bisschen knifflig, man müsste mal ein Foto des Schildes sehen, um es zu deuten. Das Problem ist, dass man bei mehreren Zusatzschildern von unten nach oben lesen muss.<br />
Wenn es sich um ein Schild &#8220;Parkplatz für Wohnmobile&#8221; handelt, darunter steht &#8220;LKW (Symbol) frei&#8221; und darunter steht &#8220;mit Parkschein&#8221;, dann müssen vermutlich auch Fahrzeuge über 3,5to bezahlen. Wenn es umgekehrt ist, vermutlich nicht.<br />
In beiden Fällen hat man aber gute Karten, wenn man Einspruch erhebt, weil es sich m.E. um eine nicht eindeutige Beschilderung handelt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9464</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2025 15:04:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9463&quot;&gt;Andreas&lt;/a&gt;.

Wie sieht das Schild aus? Zusatzzeichen mit LKW-Zeichen? Siehe oben im Artikel, das Bedeutet Kfz &gt;3,5T.
Ausgeschrieben LKW? Wohnmobile sind keine LKW, also LKW frei, logisch.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9463">Andreas</a>.</p>
<p>Wie sieht das Schild aus? Zusatzzeichen mit LKW-Zeichen? Siehe oben im Artikel, das Bedeutet Kfz >3,5T.<br />
Ausgeschrieben LKW? Wohnmobile sind keine LKW, also LKW frei, logisch.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andreas		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9463</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andreas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2025 13:50:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Eine Frage zum Parken. Folgende Situation: Stellplatz für Wohnmobile an der Elbe, Kosten 7€ ohne alles. Daneben ein Schild LKW frei. Was trifft nach der Erkenntnis hier zu, Wenn das Womo auf 4t aufgelastet ist? Die Diskussion gab es schon öfter&#039;s am Abend unter dem fahrenden Volk
Danke und Gruß Andreas]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Frage zum Parken. Folgende Situation: Stellplatz für Wohnmobile an der Elbe, Kosten 7€ ohne alles. Daneben ein Schild LKW frei. Was trifft nach der Erkenntnis hier zu, Wenn das Womo auf 4t aufgelastet ist? Die Diskussion gab es schon öfter&#8217;s am Abend unter dem fahrenden Volk<br />
Danke und Gruß Andreas</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Horst		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9452</link>

		<dc:creator><![CDATA[Horst]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Feb 2025 09:02:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9452</guid>

					<description><![CDATA[... und aktuell gibt&#039;s weder &quot;Sonder-&quot; noch &quot;sonstige&quot; KFZ mehr, sondern seit vielen Jahren werden Wohnmobile der Klasse M zugeordnet und sind damit zulassungsrechtlich jedenfalls &quot;Fahrzeuge zur Personenbeförderung&quot;, in der Regel solche &quot;... mit bis zu 8 Sitzplätzen&quot;, dann steht in der Zulassungsbescheinigung die KLasse M1. Die zulassungsrechtliche Definition für Klasse M1 ist inhaltsgleich auch die Definition von PKW im Personenbeförderungsgesetz, das eine verkehrsrechtliche Vorschrift ist.

Jetzt gibt&#039;s mehrere Haken:
1. Manche wollen aus der &quot;besonderen Zweckbestimmung&quot; &quot;Wohnmobil&quot; herleiten, dass Wohnmobile eben doch keine PKW seien. Das ist zumindest höchst angreifbar, weil es andere &quot;besondere Zweckbestimmung&quot;en gibt, die die PKW-Eigenschaft offensichtlich nicht beeinträchtigen (&quot;behindertengerechtes Fahrzeug&quot;, &quot;beschussgeschütztes Fahrzeug&quot;).
2. Die zulassungsrechtliche Einordnung muss nicht zwangsläufig auch verkehrsrechtlich gelten. Meistens tut sie das aber doch, soweit Fahrzeuge nicht Grenzfälle oder nach der Zulassung umgebaut worden sind. Ein selbst ausgebautes Wohnmobil kann z. B. noch als LKW zugelassen sein, ist dann aber verkehrsrechtlich trotzdem kein LKW mehr. Für normale Wohnmobile eines Serienherstellers ist aber eine Abweichung der zulassungs- von der verkehrsrechtlichen Einordnung nicht anzunehmen.
3. Weder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthalten überhaupt eine Begriffsdefinition für &quot;PKW&quot;. Deshalb bleibt den Gerichten für eine verkehrsrechtliche Definition des Begriffs &quot;PKW&quot; nur der Rückgriff auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), weil das die einzige verkehrsrechtliche Definition enthält.

Und nach dieser Definition sind normale Wohnmobile nun mal PKW -- wenn auch nur aus dem einen Grund, dass alle anderen Fahrzeugarten, die im PBefG definiert sind, erst recht nicht passen. 

Bleiben nur zwei Probleme:
1. Behörden wollen das nicht wahrhaben, sind aber nach meinem Kenntnisstand bisher nie in der Lage gewesen, eine konkrete, verkehrsrechtliche Vorschrift zu benennen, nach der Wohnmobile aktuell was anderes als PKW sein könnten.
2. Es gibt bisher nach meinem Wissen nur ein .. zwei Urteile von Amtsgerichten, das die Rechtsauffassung &quot;Wohnmobile sind PKW&quot; bestätigen. Höhere Instanzen sind in der Tat in der Vergangenheit zu anderen Schlüssen gekommen, aber eben auch unter anderen rechtlichen Voraussetzungen, die inzwischen nicht mehr gelten. Nach AKTUELLER Rechtslage haben sich höhere Instanzen mit dieser Frage immer noch nicht beschäftigt, soweit ich weiß.

Damit wird man leicht ein Knöllchen verpasst bekommen, gegen das man sich dann aufwändig wehren muss. Mal stellen Behörden in solchen Fällen von sich aus ein (hab ich in Lindau erlebt), mal tut es das Gericht (hab ich in Rostock erlebt). Nur sehr selten gibt es ein Urteil, und bisher ist keines davon durch eine höhere Instanz überprüft worden.

Die meisten zahlen wahrscheinlich einfach ... weil sie keine Lust auf so ein Hickhack haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; und aktuell gibt&#8217;s weder &#8220;Sonder-&#8221; noch &#8220;sonstige&#8221; KFZ mehr, sondern seit vielen Jahren werden Wohnmobile der Klasse M zugeordnet und sind damit zulassungsrechtlich jedenfalls &#8220;Fahrzeuge zur Personenbeförderung&#8221;, in der Regel solche &#8220;&#8230; mit bis zu 8 Sitzplätzen&#8221;, dann steht in der Zulassungsbescheinigung die KLasse M1. Die zulassungsrechtliche Definition für Klasse M1 ist inhaltsgleich auch die Definition von PKW im Personenbeförderungsgesetz, das eine verkehrsrechtliche Vorschrift ist.</p>
<p>Jetzt gibt&#8217;s mehrere Haken:<br />
1. Manche wollen aus der &#8220;besonderen Zweckbestimmung&#8221; &#8220;Wohnmobil&#8221; herleiten, dass Wohnmobile eben doch keine PKW seien. Das ist zumindest höchst angreifbar, weil es andere &#8220;besondere Zweckbestimmung&#8221;en gibt, die die PKW-Eigenschaft offensichtlich nicht beeinträchtigen (&#8220;behindertengerechtes Fahrzeug&#8221;, &#8220;beschussgeschütztes Fahrzeug&#8221;).<br />
2. Die zulassungsrechtliche Einordnung muss nicht zwangsläufig auch verkehrsrechtlich gelten. Meistens tut sie das aber doch, soweit Fahrzeuge nicht Grenzfälle oder nach der Zulassung umgebaut worden sind. Ein selbst ausgebautes Wohnmobil kann z. B. noch als LKW zugelassen sein, ist dann aber verkehrsrechtlich trotzdem kein LKW mehr. Für normale Wohnmobile eines Serienherstellers ist aber eine Abweichung der zulassungs- von der verkehrsrechtlichen Einordnung nicht anzunehmen.<br />
3. Weder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthalten überhaupt eine Begriffsdefinition für &#8220;PKW&#8221;. Deshalb bleibt den Gerichten für eine verkehrsrechtliche Definition des Begriffs &#8220;PKW&#8221; nur der Rückgriff auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), weil das die einzige verkehrsrechtliche Definition enthält.</p>
<p>Und nach dieser Definition sind normale Wohnmobile nun mal PKW &#8212; wenn auch nur aus dem einen Grund, dass alle anderen Fahrzeugarten, die im PBefG definiert sind, erst recht nicht passen. </p>
<p>Bleiben nur zwei Probleme:<br />
1. Behörden wollen das nicht wahrhaben, sind aber nach meinem Kenntnisstand bisher nie in der Lage gewesen, eine konkrete, verkehrsrechtliche Vorschrift zu benennen, nach der Wohnmobile aktuell was anderes als PKW sein könnten.<br />
2. Es gibt bisher nach meinem Wissen nur ein .. zwei Urteile von Amtsgerichten, das die Rechtsauffassung &#8220;Wohnmobile sind PKW&#8221; bestätigen. Höhere Instanzen sind in der Tat in der Vergangenheit zu anderen Schlüssen gekommen, aber eben auch unter anderen rechtlichen Voraussetzungen, die inzwischen nicht mehr gelten. Nach AKTUELLER Rechtslage haben sich höhere Instanzen mit dieser Frage immer noch nicht beschäftigt, soweit ich weiß.</p>
<p>Damit wird man leicht ein Knöllchen verpasst bekommen, gegen das man sich dann aufwändig wehren muss. Mal stellen Behörden in solchen Fällen von sich aus ein (hab ich in Lindau erlebt), mal tut es das Gericht (hab ich in Rostock erlebt). Nur sehr selten gibt es ein Urteil, und bisher ist keines davon durch eine höhere Instanz überprüft worden.</p>
<p>Die meisten zahlen wahrscheinlich einfach &#8230; weil sie keine Lust auf so ein Hickhack haben.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9451</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Feb 2025 06:23:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9451</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9449&quot;&gt;Sebastian Bertram&lt;/a&gt;.

Einfach mal nachlesen, auf die Schnelle gegooglt:&lt;a href=&quot;https://www.tuv.com/germany/de/lp/mobilit%C3%A4t/vollabnahme/main-navigation/aufbauhersteller-sonderfahrzeuge/#:~:text=Bei%20Fahrzeugen%20mit%20herausnehmbaren%20Wohneinrichtungen,Kfz%20Wohnmobils%20erteilt.&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow  ugc&quot;&gt;TÜV Rheinland&lt;/a&gt;
Sonder Kfz ist umgangssprachlich, „sonstige“ ist die heute schon lange korrekte Bezeichnung. Bei weiterer Recherche findet sich garantiert auch die gesetzliche Grundlage über die korrekte Bezeichnung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9449">Sebastian Bertram</a>.</p>
<p>Einfach mal nachlesen, auf die Schnelle gegooglt:<a href="https://www.tuv.com/germany/de/lp/mobilit%C3%A4t/vollabnahme/main-navigation/aufbauhersteller-sonderfahrzeuge/#:~:text=Bei%20Fahrzeugen%20mit%20herausnehmbaren%20Wohneinrichtungen,Kfz%20Wohnmobils%20erteilt." target="_blank" rel="noopener nofollow  ugc">TÜV Rheinland</a><br />
Sonder Kfz ist umgangssprachlich, „sonstige“ ist die heute schon lange korrekte Bezeichnung. Bei weiterer Recherche findet sich garantiert auch die gesetzliche Grundlage über die korrekte Bezeichnung.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9450</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Feb 2025 06:23:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9450</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9449&quot;&gt;Sebastian Bertram&lt;/a&gt;.

Einfach mal nachlesen, auf die Schnelle gegooglt:&lt;a href=&quot;https://www.tuv.com/germany/de/lp/mobilit%C3%A4t/vollabnahme/main-navigation/aufbauhersteller-sonderfahrzeuge/#:~:text=Bei%20Fahrzeugen%20mit%20herausnehmbaren%20Wohneinrichtungen,Kfz%20Wohnmobils%20erteilt.&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow  ugc&quot;&gt;TÜV Rheinland&lt;/a&gt;
Sonder Kfz ist umgangssprachlich, „sonstige“ ist die heute schon lange korrekte Bezeichnung. Bei weiterer Recherche findet sich garantiert auch die gesetzliche Grundlage über die korrekte Bezeichnung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9449">Sebastian Bertram</a>.</p>
<p>Einfach mal nachlesen, auf die Schnelle gegooglt:<a href="https://www.tuv.com/germany/de/lp/mobilit%C3%A4t/vollabnahme/main-navigation/aufbauhersteller-sonderfahrzeuge/#:~:text=Bei%20Fahrzeugen%20mit%20herausnehmbaren%20Wohneinrichtungen,Kfz%20Wohnmobils%20erteilt." target="_blank" rel="noopener nofollow  ugc">TÜV Rheinland</a><br />
Sonder Kfz ist umgangssprachlich, „sonstige“ ist die heute schon lange korrekte Bezeichnung. Bei weiterer Recherche findet sich garantiert auch die gesetzliche Grundlage über die korrekte Bezeichnung.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sebastian Bertram		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9449</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Bertram]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Feb 2025 01:15:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9449</guid>

					<description><![CDATA[Meine zulassunggsbescheinigung Teil I wurdem 27.11.2021 ausgestellt - da steht in Feld 5
So. KFZ Wohnmobil.
So stand es seit der Gattunsänderung 1988 dort und somit kann das ja nicht seit 2005 abgeschafft worden sein. 
Ich habeschon mehrereGattungsänderungen gemacht und noch nie wurde ich korrigiert, wenn ich eine Änderung zum Sonder KFZ Wohnmobil oder Krankenbeförderungsfahrzeug oderBehindertenbeförderungsfahrzeug beantragte - ist mirneu daß das SO. für sonstige stehen soll. Gruß]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meine zulassunggsbescheinigung Teil I wurdem 27.11.2021 ausgestellt &#8211; da steht in Feld 5<br />
So. KFZ Wohnmobil.<br />
So stand es seit der Gattunsänderung 1988 dort und somit kann das ja nicht seit 2005 abgeschafft worden sein.<br />
Ich habeschon mehrereGattungsänderungen gemacht und noch nie wurde ich korrigiert, wenn ich eine Änderung zum Sonder KFZ Wohnmobil oder Krankenbeförderungsfahrzeug oderBehindertenbeförderungsfahrzeug beantragte &#8211; ist mirneu daß das SO. für sonstige stehen soll. Gruß</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9266</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2023 06:52:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9266</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9265&quot;&gt;Horst&lt;/a&gt;.

Ich habe mir die  &lt;a href=&quot;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32007L0046&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt;https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32007L0046&lt;/a&gt; in der aktuellen Fassung noch einmal durchgelesen.
Im Anhang II finden sich die Begriffsbestimmungen.
Vielleicht ist mein Leseverständnis eingeschränkt, mag ja sein. Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass ein Wohnmobil ein PKW sein soll. Es ist nicht einmal der Klasse M1 zugeordnet, sondern alleine der Klasse M. In meiner zulassung steht auch nichts von M1. Mein Fahrzeug könnte demnach auch gar kein PKW sein, da die Voraussetzung der Sitzplätze in einem Raum nicht erfüllt ist.

&lt;blockquote&gt;

5.1.   „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

&lt;/blockquote&gt;

Der § 4 PBefG kann IMHO für eine Begründung nicht her halten, da privat betriebene Fahrzeuge nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen.

Ich gebe dir Recht und bin insgesamt ja bei Dir, es wird sich herum gedrückt und eigentlich nach Belieben entschieden. Siehe Sprinter-Urteil, das aus einem PKW einen verkehrsrechtlichen LKW gemacht hat. Eigentlich ist es dann müssig, darüber zu diskutieren;-)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9265">Horst</a>.</p>
<p>Ich habe mir die  <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32007L0046" rel="nofollow ugc">https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32007L0046</a> in der aktuellen Fassung noch einmal durchgelesen.<br />
Im Anhang II finden sich die Begriffsbestimmungen.<br />
Vielleicht ist mein Leseverständnis eingeschränkt, mag ja sein. Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass ein Wohnmobil ein PKW sein soll. Es ist nicht einmal der Klasse M1 zugeordnet, sondern alleine der Klasse M. In meiner zulassung steht auch nichts von M1. Mein Fahrzeug könnte demnach auch gar kein PKW sein, da die Voraussetzung der Sitzplätze in einem Raum nicht erfüllt ist.</p>
<blockquote>
<p>5.1.   „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:</p>
</blockquote>
<p>Der § 4 PBefG kann IMHO für eine Begründung nicht her halten, da privat betriebene Fahrzeuge nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen.</p>
<p>Ich gebe dir Recht und bin insgesamt ja bei Dir, es wird sich herum gedrückt und eigentlich nach Belieben entschieden. Siehe Sprinter-Urteil, das aus einem PKW einen verkehrsrechtlichen LKW gemacht hat. Eigentlich ist es dann müssig, darüber zu diskutieren;-)</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Horst		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9265</link>

		<dc:creator><![CDATA[Horst]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Aug 2023 22:00:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9265</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9261&quot;&gt;Richard&lt;/a&gt;.

Dein Artikel ist veraltet, wie ich Dir bereits vor Monaten in einem Kommentar weiter oben anchgewiesen habe. In der aktuellen Fassung der Richtlinie EU 2007/46/EG finde sich Dein Zitat nicht mehr.

Außerdem ist Zulasungsrecht ohnehin für die verkehrsrechtliche Einordnung nur von untergeordneter Bedeutung.

Und nein, die höheren Gerichte entscheide nicht so. Wann immer sie es getan haben, handelt es sich um ältere Urteile, deren Begründung auf dem seit 2005 abgeschafften § 23 Abs. 1 S. 6.  StVZO beruht. M. W. gibt es kein neueres Urteil zu diesem Thema aus der Zeit nach der Streichung dieses Paragrafen.

Es gibt im Übrigen aus meiner Sicht keine widersprüchliche Beschilderung, sondern nur ein Beharren viele Behörden auf veralteten Rechtsgrundlagen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9261">Richard</a>.</p>
<p>Dein Artikel ist veraltet, wie ich Dir bereits vor Monaten in einem Kommentar weiter oben anchgewiesen habe. In der aktuellen Fassung der Richtlinie EU 2007/46/EG finde sich Dein Zitat nicht mehr.</p>
<p>Außerdem ist Zulasungsrecht ohnehin für die verkehrsrechtliche Einordnung nur von untergeordneter Bedeutung.</p>
<p>Und nein, die höheren Gerichte entscheide nicht so. Wann immer sie es getan haben, handelt es sich um ältere Urteile, deren Begründung auf dem seit 2005 abgeschafften § 23 Abs. 1 S. 6.  StVZO beruht. M. W. gibt es kein neueres Urteil zu diesem Thema aus der Zeit nach der Streichung dieses Paragrafen.</p>
<p>Es gibt im Übrigen aus meiner Sicht keine widersprüchliche Beschilderung, sondern nur ein Beharren viele Behörden auf veralteten Rechtsgrundlagen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Horst		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9264</link>

		<dc:creator><![CDATA[Horst]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Aug 2023 21:52:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9264</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9259&quot;&gt;Mikesch&lt;/a&gt;.

Wie so oft geht hier aktuelles und veraltetes munter durcheinander. &quot;Sonstige KFZ&quot; gibt es im Zulassungsrecht schon seit Jahren nicht mehr. In der Zulassung steht heute einfach M1 -- wie bei PKW. Ist aber ohnehin egal, da Zulassungsrecht für die verkehrsrechtliche Einordnung nicht maßgeblich ist -- sagen jedenfalls mehrere Urteile höherer Gerichte, die sich allerdings nicht auf Wohnmobile beziehen (sonderen darauf, dass ein als PKW zugelassenes Fahrzeug verkehrsrechtlich durchaus ein LKW sein kann).

Mangels anderer Vorschriften wird die verkehrsrechtliche Einordnung in neueren Urteilen immer mit § 4 PBefG begründet. Und nach diesem kann ein Wohnmobil -- egal mit welcher zulässigen Gesamtmasse -- nur ein PKW sein.

Ich habe auch noch kein Urteil gesehen, das mit der aktuellen Rechtslage nachvollziehbar begründet hätte, dass und warum ein Wohnmobil kein PKW sein soll. Bußgeldbescheide drücken sich regelmäßig um die Angabe der verkehrsrechtlichen Vorschrift herum, nach der ein Wohnmobil kein PKW sein soll. Selbst auf Nachfrage kommt nichts -- vermutlich, weil man nichts findet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9259">Mikesch</a>.</p>
<p>Wie so oft geht hier aktuelles und veraltetes munter durcheinander. &#8220;Sonstige KFZ&#8221; gibt es im Zulassungsrecht schon seit Jahren nicht mehr. In der Zulassung steht heute einfach M1 &#8212; wie bei PKW. Ist aber ohnehin egal, da Zulassungsrecht für die verkehrsrechtliche Einordnung nicht maßgeblich ist &#8212; sagen jedenfalls mehrere Urteile höherer Gerichte, die sich allerdings nicht auf Wohnmobile beziehen (sonderen darauf, dass ein als PKW zugelassenes Fahrzeug verkehrsrechtlich durchaus ein LKW sein kann).</p>
<p>Mangels anderer Vorschriften wird die verkehrsrechtliche Einordnung in neueren Urteilen immer mit § 4 PBefG begründet. Und nach diesem kann ein Wohnmobil &#8212; egal mit welcher zulässigen Gesamtmasse &#8212; nur ein PKW sein.</p>
<p>Ich habe auch noch kein Urteil gesehen, das mit der aktuellen Rechtslage nachvollziehbar begründet hätte, dass und warum ein Wohnmobil kein PKW sein soll. Bußgeldbescheide drücken sich regelmäßig um die Angabe der verkehrsrechtlichen Vorschrift herum, nach der ein Wohnmobil kein PKW sein soll. Selbst auf Nachfrage kommt nichts &#8212; vermutlich, weil man nichts findet.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9261</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Aug 2023 19:54:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9261</guid>

					<description><![CDATA[Mit den Hinweisen auf die Gerichte hast du sicher recht, ich bin aber auch kein Anwalt…
Allerdings steht in meiner Zulassung nichts von einem sonstigen KFZ, dort steht „ Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze, Wohnmobil“. Daher kann ein Wohnmobil nach meiner Ansicht durchaus ein PKW sein, halt eben ein besonderer Typ von PKW.
Daneben stellt sich auch noch die Frage, wie Wohnmobil-ähnliche Fahrzeuge einzustufen sind, beispielsweise Büromobile ohne Küche und Bett?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Hinweisen auf die Gerichte hast du sicher recht, ich bin aber auch kein Anwalt…<br />
Allerdings steht in meiner Zulassung nichts von einem sonstigen KFZ, dort steht „ Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze, Wohnmobil“. Daher kann ein Wohnmobil nach meiner Ansicht durchaus ein PKW sein, halt eben ein besonderer Typ von PKW.<br />
Daneben stellt sich auch noch die Frage, wie Wohnmobil-ähnliche Fahrzeuge einzustufen sind, beispielsweise Büromobile ohne Küche und Bett?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9259</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Aug 2023 17:19:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9259</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9257&quot;&gt;Martin Neumann&lt;/a&gt;.

Danke Dir für den Post!
Dass ein Wohnmobil zur Klasse M1 gehört, ist unstrittig. Das sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 9 Personen.
Damit kann ein Wohnmobil, egal wie schwer, weder LKW noch Bus sein.

Die Klasse M1 ist allerdings in PKW, Wohnmobile und noch einige Andere unterteilt. Darum steht ja auch in der Zulassung sonstiges KFZ; Wohnmobil. Somit ist ein Wohnmobil kein PKW. Auch das PBefG anzugeben ist sinnbefreit, da es im außergewerblichen Bereich nicht anzuwenden ist. Einfach in der Begründung zu behaupten, OLG-Entscheide seien veraltet und deshalb nicht mehr anwendbar, obwohl keine neue Urteile ergangen sind, halte ich für sehr gewagt.
Das Urteil eines AG hat keine richtungsweise Bedeutung, da müsste schon ein OLG-Urteil her und würde vor einem OLG m.E. kaum Bestand haben. Und ich bin kein Jurist…

Das Urteil ist aber insofern interessant und vielleicht auch als Fingerzeig für die Gerichte wichtig, dass in dem deutschen Kuddelmuddel endlich mal der Gesetzgeber eingreift, für Ordnung sorgt und das nationale Recht dem der EU anpasst.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9257">Martin Neumann</a>.</p>
<p>Danke Dir für den Post!<br />
Dass ein Wohnmobil zur Klasse M1 gehört, ist unstrittig. Das sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 9 Personen.<br />
Damit kann ein Wohnmobil, egal wie schwer, weder LKW noch Bus sein.</p>
<p>Die Klasse M1 ist allerdings in PKW, Wohnmobile und noch einige Andere unterteilt. Darum steht ja auch in der Zulassung sonstiges KFZ; Wohnmobil. Somit ist ein Wohnmobil kein PKW. Auch das PBefG anzugeben ist sinnbefreit, da es im außergewerblichen Bereich nicht anzuwenden ist. Einfach in der Begründung zu behaupten, OLG-Entscheide seien veraltet und deshalb nicht mehr anwendbar, obwohl keine neue Urteile ergangen sind, halte ich für sehr gewagt.<br />
Das Urteil eines AG hat keine richtungsweise Bedeutung, da müsste schon ein OLG-Urteil her und würde vor einem OLG m.E. kaum Bestand haben. Und ich bin kein Jurist…</p>
<p>Das Urteil ist aber insofern interessant und vielleicht auch als Fingerzeig für die Gerichte wichtig, dass in dem deutschen Kuddelmuddel endlich mal der Gesetzgeber eingreift, für Ordnung sorgt und das nationale Recht dem der EU anpasst.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martin Neumann		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9257</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin Neumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Aug 2023 11:49:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9257</guid>

					<description><![CDATA[Kleines Update ...

Vom 27.12.2022 gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Bottrop mit einer interessanten Urteilsbegründung.

Das Urteil: AG Bottrop, 27.12.2022 - 29 OWi-40 Js 1108.22 557.22
besagt wörtlich &quot;Demnach ist ein Wohnmobil ein Personenkraftwagen, weil es dem Transport von Menschen, und zwar nicht mehr als 9 Personen einschließlich Kraftfahrzeugführer, dient. Es ist kein LKW (Gütertransport) und auch kein Kraftomnibus.&quot;

Interessant ist auch, dass es in dieser Begründung keine Angaben zum Gesamtgewicht gibt. Es wurde keine Einschränkung auf &quot;bis zu 7,5t&quot; formuliert. Da sich der Streitfall auf ein Fahrzeug unter 3,5t bezieht, ist die Anwendung des Urteils nicht eindeutig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kleines Update &#8230;</p>
<p>Vom 27.12.2022 gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Bottrop mit einer interessanten Urteilsbegründung.</p>
<p>Das Urteil: AG Bottrop, 27.12.2022 &#8211; 29 OWi-40 Js 1108.22 557.22<br />
besagt wörtlich &#8220;Demnach ist ein Wohnmobil ein Personenkraftwagen, weil es dem Transport von Menschen, und zwar nicht mehr als 9 Personen einschließlich Kraftfahrzeugführer, dient. Es ist kein LKW (Gütertransport) und auch kein Kraftomnibus.&#8221;</p>
<p>Interessant ist auch, dass es in dieser Begründung keine Angaben zum Gesamtgewicht gibt. Es wurde keine Einschränkung auf &#8220;bis zu 7,5t&#8221; formuliert. Da sich der Streitfall auf ein Fahrzeug unter 3,5t bezieht, ist die Anwendung des Urteils nicht eindeutig.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Matthias Ferrari		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9196</link>

		<dc:creator><![CDATA[Matthias Ferrari]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Nov 2022 08:02:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9196</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-3079&quot;&gt;Lothar Dumke&lt;/a&gt;.

Kann ich nicht bestätigen. Ich bin mit 76 geblitzt worden, wo 70 erlaubt waren. 5km/h wurden abgezogen und der eine drüber hat 45 € gekostet.
Nur weil es bei uns zu billig ist, müssen andere Länder diese Fehler nicht auch machen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-3079">Lothar Dumke</a>.</p>
<p>Kann ich nicht bestätigen. Ich bin mit 76 geblitzt worden, wo 70 erlaubt waren. 5km/h wurden abgezogen und der eine drüber hat 45 € gekostet.<br />
Nur weil es bei uns zu billig ist, müssen andere Länder diese Fehler nicht auch machen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ulf Retta-Reichau		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-9195</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulf Retta-Reichau]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2022 11:01:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-9195</guid>

					<description><![CDATA[Wenn ich meinen Wohner M1 auf einem Pkw-Parkplatz abstelle und nur ein 10€-Knöllchen bekomme, dann habe ich ja billig geparkt. Zumal ich dann Widerspruch einlegen kann und den Fall dank einer Rechtsschutzversicherung anwaltlich klären lassen kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich meinen Wohner M1 auf einem Pkw-Parkplatz abstelle und nur ein 10€-Knöllchen bekomme, dann habe ich ja billig geparkt. Zumal ich dann Widerspruch einlegen kann und den Fall dank einer Rechtsschutzversicherung anwaltlich klären lassen kann.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nick		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-8754</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nick]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Aug 2022 23:15:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-8754</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-8704&quot;&gt;Richard&lt;/a&gt;.

...stimmt....]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-8704">Richard</a>.</p>
<p>&#8230;stimmt&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-8704</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Aug 2022 06:35:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-8704</guid>

					<description><![CDATA[Die Klassen M2 und M3 betreffen nach meiner Meinung nur Busse (mehr als 8 Sitzplätze).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Klassen M2 und M3 betreffen nach meiner Meinung nur Busse (mehr als 8 Sitzplätze).</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nick		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-8697</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nick]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Aug 2022 21:16:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-8697</guid>

					<description><![CDATA[Bin auch gerade nach Aufklärung was ich wie und wann mit unserem WoMO &#062;3,5t (4250kg zGG, Klasse M 1 Fahrzeug) darf und was nicht. Hauptsächlich Überholverbot und Geschwindigkeit (auch mit Anhänger, ebenso 9. Ausnahmeverordnung /100km/h Zulassung).
Im Übrigen werden entgegen den obigen Kommentaren die M-Klasse Fahrzeuge nach Gewicht unterteilt.
Klasse M1 wie schon oft erwähnt zur Personenbeförderung bis 8 Personen.....
Klasse M2 zur..... bis zu einer zulässigen Gesamtmasse bis 5000kg
Klasse M3 zur .... bis ab einer zulässigen Gesamtmasse über 5000kg

Wenn das Wohnmobil ein PKW sein kann, dann lt. Definition des KBA glit das nur für Klasse M 1 Fahrzeuge......  

ich habe drüber nachgedacht mal bei meiner Rechtsschutzversicherung um eine Beratung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu bitte.....
Hat das vielleicht schon mal jemand versucht?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bin auch gerade nach Aufklärung was ich wie und wann mit unserem WoMO &gt;3,5t (4250kg zGG, Klasse M 1 Fahrzeug) darf und was nicht. Hauptsächlich Überholverbot und Geschwindigkeit (auch mit Anhänger, ebenso 9. Ausnahmeverordnung /100km/h Zulassung).<br />
Im Übrigen werden entgegen den obigen Kommentaren die M-Klasse Fahrzeuge nach Gewicht unterteilt.<br />
Klasse M1 wie schon oft erwähnt zur Personenbeförderung bis 8 Personen&#8230;..<br />
Klasse M2 zur&#8230;.. bis zu einer zulässigen Gesamtmasse bis 5000kg<br />
Klasse M3 zur &#8230;. bis ab einer zulässigen Gesamtmasse über 5000kg</p>
<p>Wenn das Wohnmobil ein PKW sein kann, dann lt. Definition des KBA glit das nur für Klasse M 1 Fahrzeuge&#8230;&#8230;  </p>
<p>ich habe drüber nachgedacht mal bei meiner Rechtsschutzversicherung um eine Beratung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu bitte&#8230;..<br />
Hat das vielleicht schon mal jemand versucht?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-5901</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Feb 2022 10:26:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-5901</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-5900&quot;&gt;Gerd&lt;/a&gt;.

Vermutung: Das ist ein Relikt aus vergangenen Tagen. Der Gedanke ist, dass ein Reisebus bei höheren Geschwindigkeiten durchaus sicherer ist als ein 40 Tonner und deshalb eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung hat und Überholen mag.

Die Wohnmobile, insbesondere die heutigen Modernen hat man schlicht vergessen, bzw. es interessiert auch niemanden.
Die 100 km/h für Wohnmobile bis 7,5T beruhen ja auch nicht auf ein Gesetz, ist lediglich eine Ausnahme per Verordnung.
Teilweise werden ja schon Zusatzschilder mit einer Ausnahme für Wohnmobile angebracht. 

Eine sinnvolle und vernünftige Erklärung gibt es jedenfalls nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-5900">Gerd</a>.</p>
<p>Vermutung: Das ist ein Relikt aus vergangenen Tagen. Der Gedanke ist, dass ein Reisebus bei höheren Geschwindigkeiten durchaus sicherer ist als ein 40 Tonner und deshalb eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung hat und Überholen mag.</p>
<p>Die Wohnmobile, insbesondere die heutigen Modernen hat man schlicht vergessen, bzw. es interessiert auch niemanden.<br />
Die 100 km/h für Wohnmobile bis 7,5T beruhen ja auch nicht auf ein Gesetz, ist lediglich eine Ausnahme per Verordnung.<br />
Teilweise werden ja schon Zusatzschilder mit einer Ausnahme für Wohnmobile angebracht. </p>
<p>Eine sinnvolle und vernünftige Erklärung gibt es jedenfalls nicht.</p>
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		Von: Gerd		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-5900</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Feb 2022 10:13:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Gibt es eine Erklärung warum beim Verkehrszeichen 277 &quot;Verkehrszeichen ÜBERHOLVERBOT FÜR KFZ ÜBER 3,5 t&quot; Reisebusse &#062;7,5t überholen dürfen, und Wohnmobile 3,5 bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht nicht?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gibt es eine Erklärung warum beim Verkehrszeichen 277 &#8220;Verkehrszeichen ÜBERHOLVERBOT FÜR KFZ ÜBER 3,5 t&#8221; Reisebusse &gt;7,5t überholen dürfen, und Wohnmobile 3,5 bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht nicht?</p>
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		Von: Robert		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-5662</link>

		<dc:creator><![CDATA[Robert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Sep 2021 05:14:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=2201#comment-5662</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-2939&quot;&gt;Anne&lt;/a&gt;.

Hallo Anne,
Ein MAN TGM 13.290 mit Wohnkoffer kann als M1 So. Kfz Wohnmobil, mit Allrad etc. als M1G zugelassen werden. Definitiv kein LKW und keine Maut (in Deutschland), kein Sonntagsfahrverbot. In Deutschland sind dennoch die LKW-Schilder zu beachten, z.b. Italien, Österreich, Slowenien nicht. 

Grüße 
Robert]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/#comment-2939">Anne</a>.</p>
<p>Hallo Anne,<br />
Ein MAN TGM 13.290 mit Wohnkoffer kann als M1 So. Kfz Wohnmobil, mit Allrad etc. als M1G zugelassen werden. Definitiv kein LKW und keine Maut (in Deutschland), kein Sonntagsfahrverbot. In Deutschland sind dennoch die LKW-Schilder zu beachten, z.b. Italien, Österreich, Slowenien nicht. </p>
<p>Grüße<br />
Robert</p>
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