Wo darf ich mit einer Drohne Quadrokopter fliegen

Wo darf ich mit einer Drohne Quadrokopter fliegen

21. Januar 2016 3 Von Mikesch

Hinweis:
Im Prinzip ändert sich zu dem unten gesagten nicht viel, aber in 2017 treten wohl noch einige weitere Änderungen ein. Es wird wohl bald eine Art Führerschein geben und Gewerbetreibende haben es zukünftig einfacher. Lest hier die Neuerungen >

Fotos: Stefan Maziejewski / DigiMik Michael Scharrer
DigiMik - QuadrokopterMit Kamera ausgestattete Drohnen, also Multikopter wie Quadrokopter, teils auch Hexakopter erfreuen sich auch unter Wohnmobilisten zunehmender Beliebtheit, da sie mittlerweile relativ erschwinglich geworden sind.  Die Luftaufnahmen sind einfach faszinierend und bereichern jedes Urlaubsvideo oder eine Diashow.
Aber es sind keine Spielzeuge und es gibt einige wichtige rechtliche Punkte, gerade bei  der Veröffentlichung von Filmen z.B. auf YouTube zu beachten sind.
Das Wort Drohne erzeugt bei den meisten Menschen schon ein Unbehagen und Drohnen-Piloten sind oft nicht gern gesehene Menschen. Alleine aus diesem Grund sollte man die rechtlichen Aspekte beachten, insbesondere auch deswegen, da es schon genug Idioten gibt die den Ruf seriöser Filmer versauen.
Auf Grund dieser zunehmenden Zahl an Idioten, die sich um nichts scheren, werden die bestehenden Vorschriften wahrscheinlich noch weiter verschärft werden und ein Fliegen mit einer Drohne wird bald gar nicht mehr oder nur gänzlich mit einer Genehmigung möglich sein. Im benachbarten Ausland wie z.B. Österreich ist es schon jetzt kaum mehr möglich.

Ich will hier auch keine komplizierte rechtliche Abhandlung abhalten um meine Aussagen zu begründen, alleine in Foren wird sich hervorragend über Spitzfindigkeiten gestritten. Wer möchte, kann sich die gesetzlichen Vorschriften selber durchlesen 😉

Einige gesetzliche Grundlagen:
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Kunsturhebergesetz (KUG)
Datenschutzgesetz (BDSG)

Ich behandel hier alleine den privaten Bereich, das Fliegen und die Erstellung von Fotos oder Filmen rein aus Hobby ausschließlich für euch selbst im privaten Bereich in Deutschland!
Ich gehe davon aus, dass eure Drohne, bzw. Multikopter nicht schwerer als 5 kg ist!
Ansonsten gelten noch strengere Regeln und es bedarf für jedes Bundesland separat eine Aufstiegsgenehmigung!
Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg gehen sogar so weit, dass sie aus eurer Drohne ein unbemanntes Luftfahrsystem (UAS) machen wollen wenn ihr eine Kamera verbaut habt und eine Genehmigung einfordern, egal ob privat oder nicht. IMHO ist das aber so nicht haltbar und widerspricht selbst Broschüren der Ministerien, jedenfalls steht hier noch eine Klärung aus.

Die rechtlichen Aspekte zum Fliegen mit einer Drohne

Grundsätzlich gibt es keine Altersbeschränkung zum Steuern einer Drohne. Kinder sollten allerdings nur unter Aufsicht fliegen, besser gar nicht!
Auch wenn eine Drohne oder Multikopter eher als Spielzeug definiert wird, das ist eine Drohne in keiner Weise!
Hier arbeitet HighTec im Zusammenspiel mit Kompass, GPS und Computersteuerung und ist entsprechend anfällig in Bezug auf Störungen wie Metallansammlungen und Funkstrahlungen.
Eine außer Kontrolle geratene Drohne kann Schäden in Millionenhöhe verursachen! Man denke an einen Absturz auf einer Autobahn, die Rotoren sind messerscharf, mit ihnen kann man Gurken schneiden!
Deshalb ist eine Haftplichtversicherung eine schon vom Gesetz her verordnete Pflicht!!
Ich empfehle hier die DMO, da sie auch dann zahlt, wenn ihr frei fliegt, also nicht von einem Modellflugplatz aus!
Die Versicherungsbestätigung muss auch immer mit sich geführt werden!

Hier einige Regeln zum Fliegen mit einer Drohne / Multikopter, Verstöße können richtig teuer werden und auch eine Existenz bedrohen:

  • Fliegen nur mit Sichtkontakt, Flüge nur nach FPV (first person view), also mit Monitor oder Brille sind verboten!
  • Flugverbotszonen nach der LuftVO sind einzuhalten
    Das wäre z.B. ein Abstand von 2 km von Flughäfen
    In Städten wie Hamburg oder Berlin, erst recht Umgebung Bundestag gilt ein generelles Flugverbot! Vorher erkundigen!
  • Kein Fliegen über Menschenansammlungen
  • Kein Fliegen über Naturschutzgebiete
    Manche Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer sind nicht ausgezeichnet, also vorher erkundigen! Verstöße können hier richtig ins Geld gehen!
  • Kein Fliegen über Städte oder Orte
    Anmerkung: Dürfte, wenn die Mindestflughöhe von 300m in einer Nichtflugverbotszone eingehalten werden würde, kann aber nicht, da ein Fliegen nach Sichtkontakt vorgeschrieben ist. Ein Multikopter ist schon nach 100m kaum mehr auszumachen.
  • Kein Fliegen über Bundeswasserstrassen
  • Kein Fliegen über Bahngleise
  • Fliegen über Privatgrundstücke nur mit Erlaubnis des Eigentümers
    Ein Überfliegen in geringerer Höhe muss der Eigentümer nur erdulden, wenn die Mindesflughöhe eingehalten wird (aber siehe oben) oder bei Einsätzen der Polizei oder Rettungshubschrauber.
    Je nach dem, wie dreist ihr über ein Privatgründstück fliegt, kann der Eigentümer auch zur Selbsthilfe greifen und eure Drohne abschießen.
  • Kein Fliegen über Kraftwerke, Unglücksorte etc…

Sollte ich etwas vergessen haben, gerne eine Mail…

Fazit:

Die Gebiete, die legal überflogen werden dürfen, sind sehr beschränkt. Informiert euch unbedingt über Verbote oder Beschränkungen in dem jeweiligen Bundesland, erst recht im Ausland.

Rechtliche Aspekte bei der Veröffentlichung von Filmaufnahmen und Fotos mit einer Drohne

Hier kommt in erster Linie das Datenschutzgesetz und das Kunsturhebergesetz zum Tragen.
Das Filmen in Nachbars Garten mit der nackten Nachbarin, das Hineinfilmen in Fenster oder der Flug über einen FKK-Strand geht gar nicht, selbst wenn das Material nicht veröffentlicht wird. Dies bedeutet einen Verstoß gegen die LuftVo und Datenschutzgesetz gleichermaßen und der Nachbar kann und darf eure Drohne / Multikopter dann auch einfach abschießen weil er sich nicht zeitnah mit rechtlichen Mitteln wehren kann.
Bei Veröffentlichung würde zudem gegen das Perönlichkeitsrecht, dem Recht am eigenen Bild verstoßen und in der Gesamtheit kann das richtig teuer werden.

Vorsicht ist z.B. bei Bauwerken, Kunstwerken und Denkmälern gegeben! Auch für Bauwerke gilt das Urheberrecht des Architekten! Zwar gilt in Deutschland (noch) die Panoramafreiheit, aber nur aus dem öffentlichen Raum heraus ohne Hilfsmittel. Bei Flügen mit einer Drohne / Multikopter gilt die Panoramafreiheit  nicht!
Beispiel: Filmen der Media-Markt Pyramide, Filmen ja, veröffentlichen ohne Erlaubnis nein.

Tipps zum Fliegen und Filmaufnahmen

Ich ertappe mich ja selber mal dabei, dass ich naiv Filmaufnahmen mit meiner Drohne gemacht habe, wo ich eigentlich nicht fliegen durfte (trotzdem gemacht, weil 10m für mich keine Höhe sind) oder gegen das Urheberrecht (Bauwerke) verstoßen hätte 🙂
Nur, veröffentlicht habe ich die Filme nicht!

Auf YouTube sind hunderte gemachter Filme mit Drohnen zu sehen, die gegen unsere Gesetze verstoßen, ich denke, es ist eine Frage der Zeit, wann sich die Abmahnanwälte oder unsere Bürokraten darauf stürzen werden.

Erkundigt euch unbedingt, ob ihr wo fliegen dürft, beachtet das KUG und veröffentlicht im Zweifel nicht.

Ein Wort zu den Drohnen-Gegnern

Das Fliegen mit Drohnen ist stark reglementiert, wenn ihr Verstöße feststellt, z.B. das Überfliegen von Menschen und Grundstücken, sammelt Beweise und bringt das zu Anzeige, denn diese Leute versauen den Ruf der Drohnenpiloten, die verantwortungsvoll mit ihrem Hobby umgehen.
Die Angst, dass gegen euer Persönlichkeitsrecht verstoßen wird, ist unbegründet. In der Regel sind schon auf Grund des Weitwinkels der Kameras Personen kaum erkennbar und lediglich Beiwerk der Aufnahme, diese Bilder oder Filme dürfen ohne Weiteres aufgenommen und auch veröffentlicht werden!
Vielleicht redet ihr auch einfach mal mit dem Piloten und der macht ein tolles Video von eurem Wohnmobil oder Haus 🙂