Reifendruckkontrollsystem-RDKS Pflicht

Reifendruckkontrollsystem-RDKS Pflicht

19. Januar 2015 3 Von Mikesch

Seit dem 1.11.2014 wurde ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) auch Tire Pressure Monitoring Systems (TPMS) genannt, für Neufahrzeuge Pflicht.

RDKS Reifendruck Kontrollsystem

RDKS Reifendruck Kontrollsystem

Unklarheit herrscht bei einigen Wohnmobil-Fahrern, ob sie denn nachrüsten müssen, oder ob dies überhaupt für sie gelte.

Betroffen ist hiervon u.A. die Fahrzeugklasse M1 und somit auch die Wohnmobile. Die Begrifflichkeit Neufahrzeug bedeutet Fahrzeuge, die am 1.11.2014 oder später erstmals zugelassen wurden.

Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 661/2009 vom 13.7.2009. Die weiterführenden Bestimmungen finden sich in der ECE-R 64 (Regelung Nr. 64 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE)), insbesondere dann unter Punkt 5.3.

Die Pflicht zu einem Reifendruckkontrollsystem gilt allerdings nur für Fahrzeuge bis 3,5 T (Punkt 5.3.1.1.).

Fazit:
Wohnmobilfahrer über 3,5 T braucht das (noch) nicht zu interessieren, da sie nicht betroffen sind.
Alle Anderen eigentlich ebensowenig, da “Altfahrzeuge” nicht betroffen sind und wer ein neues Wohnmobil erwirbt, wird es bei seinem Neuen wahrscheinlich vorfinden.
Wichtig ist allerdings, dann darauf zu achten, ob ein RDKS tatsächlich vorhanden ist! Gerade dann, wenn ein Wohnmobil schon Monate zuvor bestellt worden ist! Sollte es nicht vorhanden sein, würde ich hier auf kostenlose Nachbesserung bestehen!

Über Sinn und Unsinn dieser neuen Regelung bzw. Bevormundung der EU mag wieder vortrefflich gestritten werden.
Teuer ist es je nach System auf alle Fälle.
Nützlich ist es, mir persönlich hat ein solches System einmal gute Dienste geleistet und an meinem Motorrad möchte ich es nicht mehr missen.