LPG Gastank alle 10 Jahre zum TÜV

LPG Gastank alle 10 Jahre zum TÜV

28. Februar 2017 3 Von Mikesch

In Foren und auf Facebook wird immer wieder oder noch geschrieben, dass bei einem LPG-Gastank nach 10 Jahren eine Druckprüfung durchgeführt werden muss. So als Nachteil, wenn Leute fragen, ob sie sich einen LPG-Gastank in ihr Wohnmobil einbauen lassen sollen. 
Mal abgesehen davon, dass dies kein wirklicher Nachteil wäre, 10 Jahre sind eine lange Zeit, dafür konnte man dann günstiges LPG tanken, konnte lange autark unterwegs sein und war vor allem in nahezu allen Ländern bei der Gaslogistik unabhängig.

Gastank TÜV

Seit 01.04.2006 sind die Vorschriften für Gasanlagen und Gasfahrzeuge überarbeitet worden. Die Vorschriften für die Genehmigung von Gasanlagen, die Prüfungen der Gasanlagen etc., findet man im Wesentlichen in den § 41a StVZO sowie in die Anlagen XVII und XVIIa StVZO. Dies gilt allerdings nur für die Verwendung von Flüssiggas in Antriebssystemen.
Die Gassystemeinbauprüfungen (GSP) brauchen uns nicht zu interessieren, da achtet schon der Hersteller oder Einbauer drauf. Darauf achten solltet ihr, ob sich das Prüfzeichen am Tank befindet und dass das entsprechende Prüfgutachten ausgehändigt wird. Im wesentlichen interessieren uns nur die wiederkehrenden Prüfungen.

Die Gasanlage

Die unterliegt den wiederholenden Gasanlagenprüfungen (GWP), geregelt im Arbeitsblatt g 607  – die im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) oder nach Reparaturen oder Unfällen durchzuführen sind. Die Gaswiederholungsprüfung kann jedoch auch unabhängig von der HU durchgeführt werden, darf jedoch bei der nächsten Hauptuntersuchung nicht älter als 12 Monate sein. Da es hier zu Rechtsstreitigkeiten gekommen ist, sind die Prüfungen erst einmal bis 2023 ausgesetzt.

Prüfpunkte der GWP:

  • Identifikationsprüfung von Gasanlage und Fahrzeug
  • Zustandsprüfung der Gasanlage
  • Dichtheitsprüfung der Gasanlage, Druckprüfung 150 mbar
  • Befestigungsprüfung und Prüfung des vorschriftsmäßigen Einbaus der einzelnen Komponenten

Der LPG-Gasttank

Fahrzeuge mit LPG-Druckgasbehälter, sind heute nach der ECE R 115 oder ECE R67. 01 zugelassen, es gelten deren Anforderungen (die Einzelheiten sind hier nicht Thema): Die maximale Lebensdauer des Behälters beträgt demnach max. 20 Jahre (Punkt 4.1.3 Lebensdauer) oder der vom Hersteller vorgegebene Zeitraum. In diesem Zeitraum wird der Behälter nur durch äußere Besichtigung geprüft. Wer sich die Änderungen in Gänze durchlesen möchte, siehe bei Butzer
Es werden lediglich Sichtprüfungen im Rahmen der GWP durchgeführt.

Fazit / Tipps:

  • Die weit verbreitete Ansicht, Wohnmobile mit einem Gastank müssten nach 10 Jahren beim TÜV eine Druckprüfung durchführen lassen, ist nicht mehr ganz richtig…
  • Achtet beim Erwerb eines nicht nur gebrauchten Wohnmobils darauf, dass die entsprechenden Unterlagen, insbesondere Tankzertifikat vorliegen!
  • – Ist ein LPG Tank nach ECE R67. 01 geprüft ist er sogar unbegrenzt gültig. Leider ist die Norm nur kostenpflichtig zu lesen.
  • Innerhalb dieses Zeitraums fallen nur die üblichen Gasprüfungen für die Gasanlage an sich und Sichtprüfungen an.
  • Schützt euren Gastank vor Korrosion, um Ärger mit dem TÜV aus dem Weg zu gehen. Ich mache das mit einem klaren Unterbodenschutz auf Wachsbasis.

Nachtrag 2020: Siehe auch letzten Kommentar…
Das KBA hat in einem Schreiben an den BFG 2019 festgestellt, dass die ECE 67.01 für Gastanks in Wohnmobilen als Heizgas nicht zutreffend ist, da diese für die Entnahme zur motorischen Verbrennung gilt. Damit gelten auch die Prüfintervalle nicht mehr und es gelten dann wieder andere Bestimmungen und wir sind wieder bei den 10 Jahren. Zwar ging es hier um Gastankflaschen und deren Problem, letztendlich ist das in Bezug der Prüfungen dann auch für Tanks anzuwenden.
Ich werde mal beobachten, wie sich das entwickelt und meinen Bericht ggf. abändern.

Ich habe den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Solltet ihr noch Anregungen, Tipps oder Fehler entdeckt haben, freue ich mich auf eure Anregungen!