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	Kommentare zu: Lanzeitreisen und Wohnmobil-TÜV	</title>
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	<description>Mikeschs und Ulrikes Reisen mit dem 4x4 Bimobil durch Nordamerika und Europa</description>
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		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-5464</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jul 2021 17:57:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-5463&quot;&gt;Marc&lt;/a&gt;.

Moin Marc,

vielen Dank für Deinen Einsatz und Deinen Kommentar!

LG vom Mikesch]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-5463">Marc</a>.</p>
<p>Moin Marc,</p>
<p>vielen Dank für Deinen Einsatz und Deinen Kommentar!</p>
<p>LG vom Mikesch</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Marc		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-5463</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marc]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jul 2021 15:14:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, 
Hier meine Mailanfrage an das Bundesministerium für Verkehr:


Az.: L 24 - JJ 857 Hauptuntersuchung - Ausland
Von: 
&quot;Buergerinfo, BMVI&quot;  
An: 
&quot;&#039;….@gmx.de&#039;&quot;  
Datum: 
18.06.2020 10:32:37 
Sehr geehrter Herr ….........,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wird das Fahrzeug nur vorübergehend ins Ausland gebracht und läuft in dieser Zeit die Frist für die nächste Hauptuntersuchung (§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO-) ab, so unterliegt es im Ausland nicht den Pflichten gemäß § 29 StVZO. Erst bei der Wiedereinreise kann der Ablauf der Fristen Bedeutung erlangen. Um den Pflichten nach § 29 StVZO dann zu genügen, reicht aber die unverzügliche, also ohne schuldhaftes Zögern durchgeführte Vorstellung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht erwachsen dem Halter in Deutschland nicht, wenn er dies beachtet, es sei denn, sein Fahrzeug befindet sich in einem Zustand (z.B. verkehrsgefährdende Mängel), der die sofortige Stilllegung notwendig machen und rechtfertigen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 / 2008 3060
Fax: 030 / 2008 1920
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de

Datenschutz:
Über den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der Webseite des BMVI unter folgendem Link: http://www.bmvi.de/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html.


-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: redaktion.bmvi@init.de

Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2020 12:39

An: Buergerinfo, BMVI

Betreff: Kontakt-Email

Anrede: Herr

Vorname: …..
Name:...................

Straße und Nr.: 

Postleitzahl: 

Ort: 



E-Mail: …..@gmx.de

Betreff: Straßenverkehr


Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage bezüglich Überschreitung der Fristen zur Hauptuntersuchung (TÜV).

Generell ist diese Überschreitung mit Bußgeld belegt. Wie aber verhält es sich in folgendem Fall und wie lässt sich gesetzeskonform handeln?

Wenn man mit einem Wohnmobil für mehrere Jahre durch Europa und Afrika fährt (Weltreise), entsteht das Problem, dass der Tüv abläuft. Man könnte sich beispielsweise in Lissabon aufhalten und noch nicht zurück nach Deutschland fahren wollen, weil da nun gerade der TÜV abgelaufen ist.

Wenn man nun anschließend (ein Jahr später) ohne TÜV-Plakette nach Deutschland einreist, bekommt man eine Bußgeld und einen Punkt wegen dieser „Ordnungswidrigkeit“.

Meine Frage ist: Wie lässt sich ein solches Bußgeld verhindern?

Diese Frage betrifft nicht nur mich. Ich habe viele Deutsche im Ausland getroffen, welche ein gleich gelagertes Problem, jedoch keine adequate Lösung dafür hatten.

Mittlerweile lassen sich Reisende TÜV-Plaketten von deutschen Prüfern für überhöhte Gebühren im Ausland aufkleben. Das diese Praxis nicht legal ist, ist mir bekannt. (Diese Aussage ist auch kein kruder Scherz!)

Jedoch muss es doch einen Weg geben, sich an das bestehende Gesetz halten zu können, ohne ein Bußgeld zu erhalten.



Ich bitte Sie um ausführliche Auskunft dazu.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
…..  ….......

Zustimmung Weitergabe an andere Ministerien/oberste Bundesbehörden: Ja, ich bin einverstanden, dass meine Mail, soweit erforderlich, auch an andere Ministerien oder oberste Bundesbehörden zur Beantwortung meiner Anfrage weitergeleitet werden kann. Die Weitergabe erfolgt unter voller Berücksichtigung des Datenschutzes.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
Hier meine Mailanfrage an das Bundesministerium für Verkehr:</p>
<p>Az.: L 24 &#8211; JJ 857 Hauptuntersuchung &#8211; Ausland<br />
Von:<br />
&#8220;Buergerinfo, BMVI&#8221;<br />
An:<br />
&#8220;&#8216;…&#x2e;&#64;&#103;&#x6d;&#120;&#x2e;d&#x65;'&#8221;<br />
Datum:<br />
18.06.2020 10:32:37<br />
Sehr geehrter Herr …&#8230;&#8230;&#8230;,</p>
<p>vielen Dank für Ihre Anfrage.</p>
<p>Wird das Fahrzeug nur vorübergehend ins Ausland gebracht und läuft in dieser Zeit die Frist für die nächste Hauptuntersuchung (§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO-) ab, so unterliegt es im Ausland nicht den Pflichten gemäß § 29 StVZO. Erst bei der Wiedereinreise kann der Ablauf der Fristen Bedeutung erlangen. Um den Pflichten nach § 29 StVZO dann zu genügen, reicht aber die unverzügliche, also ohne schuldhaftes Zögern durchgeführte Vorstellung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht erwachsen dem Halter in Deutschland nicht, wenn er dies beachtet, es sei denn, sein Fahrzeug befindet sich in einem Zustand (z.B. verkehrsgefährdende Mängel), der die sofortige Stilllegung notwendig machen und rechtfertigen würde.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag</p>
<p>Ihr Bürgerservice<br />
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur<br />
Referat L 24 &#8211; Bürgerservice, Besucherdienst<br />
Invalidenstraße 44<br />
10115 Berlin</p>
<p>Tel.: 030 / 2008 3060<br />
Fax: 030 / 2008 1920<br />
E-Mail: <a href="&#109;a&#x69;l&#x74;o&#x3a;b&#x75;e&#x72;g&#x65;&#114;&#x69;&#110;&#x66;&#111;&#x40;&#98;&#x6d;&#118;&#x69;&#46;&#x62;&#117;n&#x64;&#46;&#x64;e">&#x62;&#x75;&#x65;&#x72;&#x67;&#101;&#114;&#105;&#110;fo&#64;&#x62;&#x6d;&#x76;&#x69;&#x2e;&#x62;&#117;&#110;&#100;&#46;de</a><br />
Internet: <a href="http://www.bmvi.de" rel="nofollow ugc">http://www.bmvi.de</a></p>
<p>Datenschutz:<br />
Über den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der Webseite des BMVI unter folgendem Link: <a href="http://www.bmvi.de/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html" rel="nofollow ugc">http://www.bmvi.de/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html</a>.</p>
<p>&#8212;&#8211;Ursprüngliche Nachricht&#8212;&#8211;</p>
<p>Von: <a href="&#109;&#x61;&#105;&#x6c;t&#111;&#x3a;&#114;&#x65;d&#x61;k&#116;&#x69;&#111;&#x6e;&#46;&#x62;&#x6d;&#118;&#x69;&#64;&#x69;n&#105;&#x74;&#46;&#x64;e">&#x72;&#x65;&#x64;&#x61;&#x6b;&#x74;&#x69;&#x6f;&#x6e;&#x2e;&#x62;&#x6d;&#x76;&#x69;&#x40;&#x69;&#x6e;&#x69;&#x74;&#x2e;&#x64;&#x65;</a></p>
<p>Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2020 12:39</p>
<p>An: Buergerinfo, BMVI</p>
<p>Betreff: Kontakt-Email</p>
<p>Anrede: Herr</p>
<p>Vorname: …..<br />
Name:&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.</p>
<p>Straße und Nr.: </p>
<p>Postleitzahl: </p>
<p>Ort: </p>
<p>E-Mail: …&#46;&#x2e;&#x40;&#103;mx&#x2e;&#x64;&#101;</p>
<p>Betreff: Straßenverkehr</p>
<p>Nachricht:</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>Ich habe eine Frage bezüglich Überschreitung der Fristen zur Hauptuntersuchung (TÜV).</p>
<p>Generell ist diese Überschreitung mit Bußgeld belegt. Wie aber verhält es sich in folgendem Fall und wie lässt sich gesetzeskonform handeln?</p>
<p>Wenn man mit einem Wohnmobil für mehrere Jahre durch Europa und Afrika fährt (Weltreise), entsteht das Problem, dass der Tüv abläuft. Man könnte sich beispielsweise in Lissabon aufhalten und noch nicht zurück nach Deutschland fahren wollen, weil da nun gerade der TÜV abgelaufen ist.</p>
<p>Wenn man nun anschließend (ein Jahr später) ohne TÜV-Plakette nach Deutschland einreist, bekommt man eine Bußgeld und einen Punkt wegen dieser „Ordnungswidrigkeit“.</p>
<p>Meine Frage ist: Wie lässt sich ein solches Bußgeld verhindern?</p>
<p>Diese Frage betrifft nicht nur mich. Ich habe viele Deutsche im Ausland getroffen, welche ein gleich gelagertes Problem, jedoch keine adequate Lösung dafür hatten.</p>
<p>Mittlerweile lassen sich Reisende TÜV-Plaketten von deutschen Prüfern für überhöhte Gebühren im Ausland aufkleben. Das diese Praxis nicht legal ist, ist mir bekannt. (Diese Aussage ist auch kein kruder Scherz!)</p>
<p>Jedoch muss es doch einen Weg geben, sich an das bestehende Gesetz halten zu können, ohne ein Bußgeld zu erhalten.</p>
<p>Ich bitte Sie um ausführliche Auskunft dazu.</p>
<p>Vielen Dank</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
…..  …&#8230;&#8230;.</p>
<p>Zustimmung Weitergabe an andere Ministerien/oberste Bundesbehörden: Ja, ich bin einverstanden, dass meine Mail, soweit erforderlich, auch an andere Ministerien oder oberste Bundesbehörden zur Beantwortung meiner Anfrage weitergeleitet werden kann. Die Weitergabe erfolgt unter voller Berücksichtigung des Datenschutzes.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mikesch		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-2361</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mikesch]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jan 2019 09:51:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-2360&quot;&gt;Oli&lt;/a&gt;.

Es gibt viele Länder ohne TÜV...
Soweit mit bekannt ist, bekommt man in vielen asiatischen Ländern kein Womo zugelassen.
In Thailand z.B. kommt man mit Womo erst gar nicht mehr ins Land.

Man kann einfach so, ohne Papiere ein Fahrzeug zulassen? Ich vermute, auch in Schwellenländern hat man so etwas wie Bürokratie erfunden.
Selbst wenn es geht, was ist mit einer Versicherung, die dann ggf. auch hier zahlt. Kaum vorstellbar. Ein ausländisches Fahrzeug ist hier auch nicht versicherbar.

Und wer in D noch einen Wohnsitz hat, begeht Steuerhinterziehung, verstößt gegen Zoll- und Zulassungsvorschriften.

Ansonsten ist eine Zulassung in irgendeinem Land unter Beachtung deren Prozedere durchaus möglich, allerdings muss man seine Zelte in D auch komplett abgebrochen haben.
Netter Tipp, aber iwie nicht vollständig zu Ende gedacht...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-2360">Oli</a>.</p>
<p>Es gibt viele Länder ohne TÜV&#8230;<br />
Soweit mit bekannt ist, bekommt man in vielen asiatischen Ländern kein Womo zugelassen.<br />
In Thailand z.B. kommt man mit Womo erst gar nicht mehr ins Land.</p>
<p>Man kann einfach so, ohne Papiere ein Fahrzeug zulassen? Ich vermute, auch in Schwellenländern hat man so etwas wie Bürokratie erfunden.<br />
Selbst wenn es geht, was ist mit einer Versicherung, die dann ggf. auch hier zahlt. Kaum vorstellbar. Ein ausländisches Fahrzeug ist hier auch nicht versicherbar.</p>
<p>Und wer in D noch einen Wohnsitz hat, begeht Steuerhinterziehung, verstößt gegen Zoll- und Zulassungsvorschriften.</p>
<p>Ansonsten ist eine Zulassung in irgendeinem Land unter Beachtung deren Prozedere durchaus möglich, allerdings muss man seine Zelte in D auch komplett abgebrochen haben.<br />
Netter Tipp, aber iwie nicht vollständig zu Ende gedacht&#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Oli		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-2360</link>

		<dc:creator><![CDATA[Oli]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jan 2019 04:40:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Auf den Philippinen gibt es keinen TÜV. Am besten man freundet sich mit einem Philippino an (gibt es jede Menge in Deutschland und Europa) der noch die phil. Staatsbürgerschaft besitzt und meldet das Fahrzeug (gegen einen kleinen Unkostenbeitrag) auf diesen oder einer seiner Verwandten an.
Man fährt dann eben mit einem phil. Nummernschild.
Wenn man sich ein bißchen umhört und nachrecherchiert ist es sogar möglich bei entsprechenden Personen ein Nummernschild gegen eine kleine oder größere Aufwandsentschädigung zu erwerben ohne auf den Philippinen gewesen zu sein.
Funktioniert auch mit anderen Dokumenten.
Somit unterstützt man auch die ärmliche Bevölkerung mit Sach-, oder Finanzleistungen z.B. für Schulbildung, Medikamnete, etc.
Man kann dies natürlich auch mit einem Philippinenurlaub verbinden und dies vor Ort organisieren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf den Philippinen gibt es keinen TÜV. Am besten man freundet sich mit einem Philippino an (gibt es jede Menge in Deutschland und Europa) der noch die phil. Staatsbürgerschaft besitzt und meldet das Fahrzeug (gegen einen kleinen Unkostenbeitrag) auf diesen oder einer seiner Verwandten an.<br />
Man fährt dann eben mit einem phil. Nummernschild.<br />
Wenn man sich ein bißchen umhört und nachrecherchiert ist es sogar möglich bei entsprechenden Personen ein Nummernschild gegen eine kleine oder größere Aufwandsentschädigung zu erwerben ohne auf den Philippinen gewesen zu sein.<br />
Funktioniert auch mit anderen Dokumenten.<br />
Somit unterstützt man auch die ärmliche Bevölkerung mit Sach-, oder Finanzleistungen z.B. für Schulbildung, Medikamnete, etc.<br />
Man kann dies natürlich auch mit einem Philippinenurlaub verbinden und dies vor Ort organisieren.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jürgen		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-592</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jürgen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2017 07:03:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Langzeitreisende können wir das alles bestätigen. Obwohl es die DEKRA auch im Ausland gibt, kein D TÜV ! Es fehlt noch viel an Europa...allerdings nutzen wir auch die Vorteile der Unterschiede und haben unser Wohnmobil direkt in Frankreich, wo wir unser Segelboot als Basis liegen haben, angemeldet haben. Mit dem Vorteil, dass es in F keine Kfz-Steuer gibt ! ...und der TÜV ist lascher ! Bootssteuer gibt es dort aber wohl, daher ist unser Segelboot in D registriert!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Langzeitreisende können wir das alles bestätigen. Obwohl es die DEKRA auch im Ausland gibt, kein D TÜV ! Es fehlt noch viel an Europa&#8230;allerdings nutzen wir auch die Vorteile der Unterschiede und haben unser Wohnmobil direkt in Frankreich, wo wir unser Segelboot als Basis liegen haben, angemeldet haben. Mit dem Vorteil, dass es in F keine Kfz-Steuer gibt ! &#8230;und der TÜV ist lascher ! Bootssteuer gibt es dort aber wohl, daher ist unser Segelboot in D registriert!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Reis Uwe		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-583</link>

		<dc:creator><![CDATA[Reis Uwe]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2017 23:36:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=3313#comment-583</guid>

					<description><![CDATA[Siest man mal wieder !! und das ist die unsere geliebte  EU !! Denke das müste innerhalb der EU möglich sein das ich zu jedem TÜV fahren könnte innerhalb der EU !! Alle Kochen ihre eigene Suppe !! In der EU !!!!..]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Siest man mal wieder !! und das ist die unsere geliebte  EU !! Denke das müste innerhalb der EU möglich sein das ich zu jedem TÜV fahren könnte innerhalb der EU !! Alle Kochen ihre eigene Suppe !! In der EU !!!!..</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: detlev		</title>
		<link>https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/lanzeitreisen-und-tuev/#comment-566</link>

		<dc:creator><![CDATA[detlev]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2017 13:02:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/?p=3313#comment-566</guid>

					<description><![CDATA[Das hast du wieder sehr klar und nachvollziehbar aufbereitet, danke.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das hast du wieder sehr klar und nachvollziehbar aufbereitet, danke.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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