Lanzeitreisen und Wohnmobil-TÜV

Lanzeitreisen und Wohnmobil-TÜV

4. Januar 2017 7 Von Mikesch

Die Zahl derer, die mit ihrem Wohnmobil auf eine lange Reise gehen, wird immer größer. Einige sind teils Jahre in Europa oder gar außerhalb Europas unterwegs.
Da stellt sich schnell die Frage, wie das mit dem TÜV ist, schnell ist die Frist für die nächste Hauptuntersuchung abgelaufen.
In den Foren oder am Stammtisch herrscht oft die Meinung vor, man könne ab Grenze einfach mit dem Wohnmobil zu dem nächsten TÜV fahren und vorführen. Nein, so einfach ist das nicht…
…was ist zu tun, wenn eine Fristüberschreitung auf einer langen Reise droht?

Wohnmobil TÜV

Wohnmobil TÜV

Rechtliches

Innerhalb der EU ist eine Untersuchung von Kraftfahrzeugen seit etlichen Jahren vorgeschrieben EU-Richtlinie 2009/40/EG. Die EU-Mitgliedsländer haben die Untersuchungen der anderen Mitgliedsländer anzuerkennen, nachzulesen in Kapitel I, Art.3, Abs 2 eben jener Verordnung.
Ebenso besagt der Artikel

…dass ein im Hoheitsgebiet des betreffenden anderen Mitgliedstaats zugelassenes Kraftfahrzeug…

dass die TÜV-Abnahme in dem Land durchgeführt sein muss, wo es auch zugelassen ist, sonst wird sie nicht anerkannt. Dies bedeutet, steht die Hauptuntersuchung an, ist Heimreise angesagt!

Fristen für die Hauptuntersuchung

Für Wohnmobile unter 3,5 T beträgt die Frist 2 Jahre, für Wohnmobile über 3,5 T in den ersten 6 Jahren nach Zulassung 2 Jahre, danach 1 Jahr.

Erfolgt die Untersuchung verspätet, wird die die Frist nicht rückdatiert!
Beispiel: TÜV 04, Vorführung 06, dann erhält man 22/10 Monate Frist für die nächste Hauptuntersuchung, also wieder 04.
Ausnahme: Erweiterte HU mit Preisaufschlag (> 2 Monate überzogen), dann beginnt die neue Frist mit der Abnahme.
Erfolgt die Untersuchung früher, beginnt die erneute Frist ab dieser Untersuchung.
Beispiel: TÜV 04, Vorführung 01, es muss dann wieder in 01 vorgeführt werden. Die Frist kann nie länger als 24/12 Monate sein.

Die Versicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, nur kann sie den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, wenn dieser sich nicht an den Vertrag hält. Dazu gehört, dass ein Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Ich denke, wenn jemand den TÜV Monate überzogen hat, dieses zudem nicht verkehrssicher ist und es kommt zu einem Unfall, dass dies unangenehme finanzielle Folgen haben kann.

Bußgeld

Bußgeldrechtlich ist es wurscht, überzogen ist überzogen, die Vorgaben sind klar definiert und eindeutig. Überzogen werden darf eigentlich gar nicht mehr, aber ab 2 Monaten kostet es ein Bußgeld wenn man erwischt wird.
Geht man in Widerspruch und kann nachweisen (Visa, Seefrachtpapiere, etc.), dass man keine Möglichkeit gehabt hat, sein Fahrzeug dem TÜV vorzuführen und man befindet sich nachweislich auf den unmittelbaren Weg zum TÜV, kommt man aus der Kiste wahrscheinlich raus.
Auf dem Landwege wahrscheinlich aber nicht wenn man mit abgelaufenen TÜV unterwegs ist, hier muss man schon nachweisen können, dass man sich bei Grenzübertritt gerade auf einer Fahrt zum TÜV befindet und von einer langen Auslandsreise zurück kommt. Nur meine Meinung, denn grundsätzlich geben die Bußgeldvorschriften diesen Sachverhalt nicht her, Leute wie uns, kennt der Gesetzgeber nicht 😉

Die Bußgeldvorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten bei Fristüberschreitung seien da mal unberücksichtigt. Aber gerade in Ländern des ehemaligen Ostblocks wie Ungarn sollte man vorsichtig sein, da kann das Wohnmobil auch mal beschlagnahmt werden. Ein Rücktransport ist dann auf eigenen Rädern nicht mehr möglich! Ansonsten scheint das zumindest noch niemanden zu interessieren.

Das mit dem Bußgeld ist in Deutschland aber eher hypothetisch 😉
Die TÜV-Stellen dürfen keine Bußgelder erheben, ebenso wenig wird eine Fristüberschreitung an die Polizei gemeldet! Mit Bußgeld ist nur dann zu rechnen, wenn man durch die Polizei angehalten und kontrolliert wird!

Fazit

  • Innerhalb der EU sollte man sich immer innerhalb der Frist, sprich mit TÜV, bewegen
  • TÜV Abnahmen sind nur im Heimatland, für uns Deutschland, möglich, soll der TÜV überall in der EU anerkannt werden (s.u.).
  • Auch unmittelbare Fahrten zum TÜV befreien nicht vom Bußgeld, es sein denn, man kann vielleicht nachweisen, dass eine fristgerechte Vorführung nicht möglich war und man auf unmittelbarem Weg zum TÜV ist. Das entscheidet aber meist ein Richter im Widerspruchsverfahren.
  • Hohe Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung kann zu Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung im Falle eines verschuldeten Unfalles führen

Tipps

  • Lange Auslandsaufenthalte planen, ggf. vorzeitig den TÜV aufsuchen
  • Bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten außerhalb Europas oder der EU sehe ich das Problem etwas geringer. In Afrika, USA oder Asien interessiert niemanden den deutschen TÜV. Versicherungstechnisch sehe ich da auch kein Problem, da für/in die/den jeweiligen Länder separate Versicherungen abgeschlossen werden müssen. Voraussetzung ist hier lediglich, dass die Fahrzeuge hier zugelassen sind.
    Kommt man mit bis 2 Monate abgelaufenen TÜV zurück, fährt man nach Hause und steuert dort den TÜV an, gut ist. Auch darüber hinaus würde ich erst mal nach Hause fahren und würde ein evtl. Bußgeld bei einer Kontrolle billigend in Kauf nehmen. Besser ist es natürlich, sofort nach Grenzübertritt den nächsten TÜV anzufahren. Ist der TÜV länger überzogen und auch überhaupt, ist es wichtig, dass sofort wieder die hiesige KFZ-Versicherung greift! Hier also Rücksprache halten, bzw. die Ankunft der EU-Außengrenze rechtzeitig bekannt geben!
    Auf jeden Fall sollte das Fahrzeug Verkehrssicher sein!
  • War man länger als 7 Jahre unterwegs, ist eine Vollabnahme notwendig.
  • Wer sich länger in einem EU-Land aufhält, kann auch dort eine Untersuchung vornehmen lassen. Die gilt dann aber nur in diesem Land, nicht in anderen EU-Ländern. Aus versicherungstechnischen Gründen sollte man seiner Versicherung eine Kopie des Untersuchungsergebnisses zusenden.
  • Eine Fahrt nach Hause oder zur Hauptuntersuchung mit abgelaufenen TÜV und Überführungskennzeichen ist sei 01.04.2015 nicht mehr möglich.