Achslast Online-Rechner für Wohnmobile

Wer stutzen sollte, der Achslast Online-Rechner  befand sich auch auf meiner Website deinklick.de und wurde von mir programmiert. Hintergrund war, dass mir manch Fachmann auf Anhieb die höchst zulässige Belastung auf dem Heckträger nicht ausrechnen konnte. Dabei ist die Formel kein Geheimnis…
Der Achslast Online-Rechner arbeitet zuverlässig, die Berechnung für mein Bimobil deckt sich exakt mit meiner TÜV-Eintragung. Das Ergebnis kann nur so gut sein, wie gewissenhaft ihr die Daten ermittelt.
Lest zum Verständnis bitte zunächst meinen Artikel: Motorradträger auf Wohnmobil


Die Berechnung

Da sich Formeln per HTML (noch) schlecht darstellen lassen, erkläre ich einmal die Berechnung:

Die Differenz zwischen zulässiger Hinterachslast und tatsächlicher Hinterachslast multipliziert mit dem Radstand geteilt durch die Summe aus Radstand und Überhang (einschl. Heckträger) ergibt die möglich zulässige Last auf dem Heck- Motorradträger. Durch Umstellung der Formel kann man so bei einem bekannten Gewicht auf dem Heckträger auch die zusätzliche Achslast errechnen.

Achtung:
Die Vorderachse wird entsprechend des Radstandes (Hebelwirkung) i.V.m. der Belastung der Hinterachse dagegen entlastet. Gerade bei Fronttrieblern kommt ihr da schnell in Bereiche, wo ihr den Verlust von Grip deutlich spürt, auch in Bezug auf die Fahrsicherheit allgemein hat die Verringerung der Vorderachslast negative Auswirkungen auf die Fahrstabilität des Fahrzeugs. Von daher darf eine Mindestachslast nicht unterschritten werden!
Laut der EU Verordnung 1230/2012:

„Ist das Fahrzeug bis zum Erreichen der technisch zulässigen Gesamtmasse zuzüglich der technisch zulässigen Stützlast am Kupplungspunkt beladen, darf die Masse auf der Vorderachse in keinem Fall weniger als 20% der technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs betragen.“

Die Berechnung ist nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit des Ergebnisses übernommen!
Die Berechnung dient lediglich einer Ab- und Einschätzung und ersetzt auf keinen Fall die Kontrolle mit einer Fahrzeugwaage!